Full text: Kurzgefasstes Lehrbuch der gerichtlichen Psychiatrie für Mediziner und Juristen

Epilepsie. 1 
Leiden als einen der chronischen Verrücktheit wesensfremden Prozess 
erkennen. (Siehe im übrigen unter paranoischem Zustand Seite 126!) 
Der Ausgang ist wohl stets Verblödung. 
Die Straftaten der Schizophrenen beruhen in erster Linie auf 
ihrem Hange zu impulsiven Handlungen, wie er bei dem katatonischen 
Zustandsbilde besprochen worden ist (Seite 144). Ausserdem können para- 
noische Gedankengänge (Seite 132), depressive (Seite 105), hypochondrische 
(Seite 118) Erregungen zu Delikten führen. Die forensische Bedeutung der 
schizophrenen Demenz ist unter Schwachsinn (5. 179) besprochen worden. 
Lit. Nr. 12; 144; 252, 261, 309, 310, 322. 
Epilepsie. 
Unter genuiner Epilepsie verstehen wir im allgemeinen eine 
chronisch fortschreitende Gehirnerkrankung, welche unter zeitweisen An- 
fällen von Krämpfen und Bewusstseinsstörungen im Laufe des Lebens 
zu einer charakteristischen Form von Verblödung führt (S. 177). 
Stellen die epileptischen Anfälle lediglich ein Symptom neben 
anderen dar bei allgemeiner Vergiftung (Alkohol, Blei usw.) oder bei 
organischem Gehirnleiden (Tumor, Lues cerebri usw.), so sprechen wir 
von einer symptomatischen Epilepsie; ihre Prognose richtet sich 
nach dem Grundleiden. Treten die Anfälle nur ganz vereinzelt nach 
stärkerer Aufregung hervor, ohne dass sich eine Abschwächung der 
geistigen Fähigkeiten entwickelt, mag es sich um blosse Affektepi- 
lepsie bei Psychopathen handeln. Die erst in sehr vorgeschrittenem 
Alter einsetzende Spätepilepsie beruht meist auf Arteriosklerose. 
Für die Entstehung einer genuinen Epilepsie ist erbliche Be- 
lastung, auch gleichartige, jedenfalls von erheblicher Bedeutung, ebenso 
Alkoholismus und Lues der Erzeuger. Ferner sind als Ursachen zu 
nennen Erkrankungen der Frucht, Geburtsverletzungen, Gehirnerschüt- 
terungen und Gehirnentzündungen in der Kindheit. Rachitis, Keuchhusten, 
Scharlach, Typhus werden besonders angeschuldigt. Das Leiden kann 
bis in die ersten Lebensjahre zurückreichen; manchmal hat es dann zu- 
nächst jahrelang ausgesetzt und ist plötzlich wieder hervorgetreten. 
Oder aber die Epilepsie stellt sich zum erstenmal in der Schulzeit ein, 
in der Pubertät, sogar noch im 3. Lebensjahrzehnt. Nicht immer ist 
der Verlauf ein ungünstiger, vielmehr können die Anfälle mit der Zeit 
an Zahl abnehmen oder dauernd selten bleiben, und ein eigentlicher 
Schwachsinn braucht sich überhaupt nicht zu entwickeln. 
Charakteristisch für die Epilepsie ist vor allem der grosse An- 
fall: Seine Einleitung bildet in der Regel ein eigentümlich unbehag- 
liches Vorgefühl (Aura), das sich äussern kann in Schwindel, Beklemmung, 
Frost, Halluzinationen, Denkstörungen, Hilferufen, Laufen usw. Dann 
Raecke, Lehrbuch der gerichtlichen Psychiatrie. 16 
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