Full text: Geschichte der Rechtsphilosophie (1)

3. Kapitel. Das System Kants. 
193 
Coccejus als Inhalt desselben lehrt, man sieht nicht, wie aus 
der göttlichen Vollkommenheit das Erbrecht der Kinder, das 
Ansehen der Obrigkeit u. s. w. folgen soll; fürs andre ist auch 
die ethische und Rechtsordnung in ihr selbst von ihm durchaus 
nicht begriffen, ja wenig zu ihrem tiefern Verständniß beige 
tragen, es ist alles nur positiv hingestellt, ja die Grundbegriffe 
derselben (der Begriff des Rechts, der Befugniß und dergleichen 
sind viel ungenügender und unrichtiger gefaßt als von Grotius 
und dessen bedeutendem Nachfolgern. Mit solcher Widersetzung 
gegen das Naturrecht war deßhalb nichts ausgerichtet. 
Andere Einwendungen gegen dasselbe, namentlich wie sie 
der Autor der damals sehr gefeierten Schrift: „dubia juris 
naturalis” vortrug, beruhen auf bloßer Skepsis und waren 
deßhalb noch weniger geeignet, seine Herrschaft zu beeinträchtigen. 
Drittes Kapitel. 
Das System Kants. 
Die Lehre Kants. — Wissenschaftliches Motiv derselben. — Verhältniß Kants zu Spinoza. 
— Widerspruch in Kants Anforderung an die Vernunft. — Usurpation für die 
praktische Vernunft. — Grund der Täuschung — daraus drei Inkonsequenzen 
seiner praktischen Philosophie. — Anstoß zu weiterer Entwickelung: Transcendental- 
philosophie, Ergebniß des Standpunkts Fichte's aus dem Kant's. 
Der Gang des Kant'schen Systems ist bekanntlich dieser: 
Wir bilden alle unsere Erkenntnisse mittelst gewisser Formen und 
Begriffe, die wir nicht aus der Erfahrung schöpfen, sondern die 
wir schon in uns haben müssen, bevor wir einer Erfahrung fähig 
sind, z. B. das Verhältniß von Ursache und Wirkung. Wir 
würden die wirklichen Ursachen und Wirkungen nie in diesem 
Verhältnisse, sondern als isolirte Erscheinungen betrachten, wenn 
es uns nicht schon vor aller Wahrnehmung eingepsianzt wäre.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.