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oder wenig st ens auf ihr beruht, lehren sollten. Denn es
schien uns nicht unbillig, -in so großer
Gefahr dahin unsere Z u f l u ch t zu nehmen,
w o h i n e i n st und immer nicht nur die h ei
lig st e n Väter, Bischöfe und F ü r st e n, so n-
de r n auch- alle Laien ihre Zuflucht g e n o m-
m e n haben, nämlich zur Autorität d e r h ei
lt g e n Schrift". Sehr schön sagt die erste Basler Kon
fession: „Wir bekennen, daß, gleichwie niemand gebieten
mag die Dinge, die Christus nicht geboten hat, so auch niemand
verbieten, das er nicht verboten hat. . . . Und noch viel
weniger mag jemand erlauben, was Gott verboten hat,
und hinwiederum mag niemand verbieten, was Gott erlaubt
hat." Sie beurteilt und verwirft dann von diesem Grund
sätze aus die Ohrenbeichte, das Fasten, die Feiertage, Anrufung
der Heiligen und Bilderverehrung und fordert die Priesterehe rc.
Das erste Helvetische Bekenntnis sagt gleich im Anfang: „Die
heilige Schrift hat von ihr selbst und nicht von Menschen hinrei
chende Autorität; durch sie hat die ganze Kirche Christi vollstän
dig erhalten, was sowohl zum seligmachenden Glauben als auch
zur Einrichtung eines Gott wohlgefälligen Lebens nötig ist.
Deshalb ist ausdrücklich von Gott befohlen, ihr nichts hinzuzutun
oder zu nehmen. Aus ihr ist die wahre Weisheit und Frömmig
keit zu schöpfen lind a u ckp d i e Reformation u n d Re
gie r u n g der Kirche und die Einrichtung
aller Erweisungen der Frömmigkeit (d. h.
des Gottesdienstes) und endlich die Bewährung aller
Glaubenslehren und Verwerfung oder Widerlegung der
Irrtümer; selbst alle Ermahnungen, (d. h. die Sitten
lehre)."
Das zweite Helvetische Bekenntnis sagt wiederum gleich im
Anfang: „Allein die heilige Schrift, das Wort Gottes, enthält
v o l l st ä n d i g alle Religion und alle Sitte des Lebens." Das
Gallische Bekenntnis sagt (Kap. 3—5): „Diese Bücher erkennen
wir als kanonisch an, d. h. als Norm und Regel unseres
Glaubens; ihr Ansehen beruht auf Gott selbst, weshalb seinem
Worte niemand etwas hinzufügen oder wegnehmen, oder gar irgend
etwas an ihm ändern darf; nach seiner Regel und Vorschrift muß
alles geprüft und gerichtet werden." Kräftig genug nennt das
Schottische Bekenntnis (und auch einige andere Bekenntnisse)
„diejenigen, welche behaupten, daß die heilige Schrift keine andere
Autorität habe, als welche sie von der Kirche empfangen": „Got
teslästerer und Frevler gegen die wahre Kirche." Das Belgische
Bekenntnis sagt: „Die heilige Schrift enthält voll st än big
den Willen Gottes, und, was die Menschen zu ihrem Heil glauben
müssen, lehrt sie h i n l ä n g l i ch. . . . Daher verwerfen wir
von ganzem Herzen, was immer mit dieser aller-
gewissensten Regel nicht übereinstimmt." Und zuletzt noch die
Thornische Erklärung (Kap. 1): „Die heilige Schrift ist die ein
zige, unfehlbare und vollständige Norm und Richt-