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stimmen könne. Es sollen hier die Kernsätze jener vor
30 Jahren erschienenen Schrift zusammengefaßt vor
getragen werden. Ich behalte die Darstellung, die sich
aus den jetzigen Freistaat Baden bezieht, bei, der früher
in 14 Wahlkreise eingeteilt war.
Der Proporz, so wie er jetzt als L i st e n w a h l in
öffentlicher Diskussion vorgeschlagen ist, erscheint indes
als eine etwas abstrakte Vertretung rein politischer
Ideen. Die Einteilung in bestimmte Wahl- und Jn-
teressenkreise fällt bei der Listenwahl weg; die ganze
Provinz erscheint gewissermaßen als ein Wahlkreis,
ein Wähler soll 14 oder noch mehr Abgeordnete auf
einmal, auf einer Liste, wählen. Bei aller Anerken
nung der rein politischen Interessenvertretung muß
doch zugegeben werden, daß die Einteilung des Landes
in bestimmte, örtlich abgegrenzte Wahlkreise von
großer wirtschaftlicher Bedeutung ist, denn es gilt im
Parlament nicht nur die großen, allen gemeinsamen
politischen und religiösen Interessen zu vertreten, es
sind auch örtliche Bedürfnisse wahrzu
nehmen, die von der großen Politik absehen und
aus den besonderen geographischen, wirtschaftlichen
oder sozialen Verhältnissen des betreffenden Bezirks
heraus beurteilt sein wollen. Der Gedanke, einem be
stimmt abgegrenzten Kreis von Einwohnern einen
parlamentarischen Vertrauensmann zu
geben, ist ein durchaus berechtigter, und ein Wahl
system, das nach allen Seiten hin gerecht sein und
wirken will, darf diesen Gedanken nicht außer acht
lassen.
Die Wahlkreisei nteilung muß be
st e h e n bleiben; sie entspricht einem praktischen
Bedürfnis, sie läßt die Geltendmachung nächstliegen
der realer Interessen nicht in dem flutenden Meer der
großen Politik untergehen. Es muß daher der
Wahlkreis seinen bestimmten Abge
ordneten haben. Es ist durchaus nicht nötig, daß