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erhält die Zentrumspartei, das ist der 3., 4., 5., 6.,
7. und 11. Bezirk, in welchem diese Partei die meisten
Stimmen erhalten hat.
Die größere Mehrzahl der Vertreter, 6 Zentrum
und 4 Nationalliberale, ist gleichzeitig Repräsentant
der relativen Mehrheit. Zn die übrigen 4 Sitze muffen
sich die Minderheitsparteien teilen; diese sind nicht
Vertreter der relativen Mehrheit. Dieser Umstand
muß aber schon in Kauf genommen werden, wenn der
Eerechtigkeitsgedanke der Proportionalvertretung, die
Minderheitspartei ihrer Stärke nach zu berücksichti
gen, Ausdruck finden soll und wenn andererseits der
Nützlichkeitsgedanke, die notwendige Bezirkseinteilung
aus praktischen Gründen bestehen zu lassen, mit der
Idee des Proporzes vereinigt werden soll. Die Fälle,
in welchen auch unter dem heutigen (dem alten vor
republikanischen) System der Bezirksvertreter nicht Re
präsentant der relativen Majorität ist, sind nicht so
selten i es ließe sich derer eine ganze Reihe aufzählen.
Bei dem ganzen System, wie es hier vorliegt, sind
vier Hauptpunkte maßgebend. 1. kommt die Idee der
Proportion zur Wirkung; die Parteien sind ihrer
Stärke nach vertreten, der Minderheit ist Gerechtigkeit
widerfahren. Zum 2. ist die vom Standpunkte der ört
lichen Jntereffenvertretung ganz und gar abzuweisende
Beseitigung der Einzelbezirke völlig vermieden. Die
Einteilung des Landes in 397 Bezirke (bzw. die An
zahl, die den einzelnen Wahlprovinzen zukommt) wird
beibehalten; die den lokalen Jntefferen, wie auch den
ganzen politischen Anschauungen unseres Volkes ent
gegenstehende Listenwahl ist ausgeschieden, denn es
kann doch nicht im geringsten bezweifelt werden, daß
es für den Bauer, Handwerker und Kaufmann, der
innerhalb seines Bezirks einen Vertrauensmann haben
will, der sich speziell der Bezirksinteressen annimmt,
eine ganz unangenehme Sache ist, eine ganze Liste Ver
treter zu wählen, die er gar nicht kennt. Es ist durch-