Full text: Der Weg des Zentrums

109 
erhält die Zentrumspartei, das ist der 3., 4., 5., 6., 
7. und 11. Bezirk, in welchem diese Partei die meisten 
Stimmen erhalten hat. 
Die größere Mehrzahl der Vertreter, 6 Zentrum 
und 4 Nationalliberale, ist gleichzeitig Repräsentant 
der relativen Mehrheit. Zn die übrigen 4 Sitze muffen 
sich die Minderheitsparteien teilen; diese sind nicht 
Vertreter der relativen Mehrheit. Dieser Umstand 
muß aber schon in Kauf genommen werden, wenn der 
Eerechtigkeitsgedanke der Proportionalvertretung, die 
Minderheitspartei ihrer Stärke nach zu berücksichti 
gen, Ausdruck finden soll und wenn andererseits der 
Nützlichkeitsgedanke, die notwendige Bezirkseinteilung 
aus praktischen Gründen bestehen zu lassen, mit der 
Idee des Proporzes vereinigt werden soll. Die Fälle, 
in welchen auch unter dem heutigen (dem alten vor 
republikanischen) System der Bezirksvertreter nicht Re 
präsentant der relativen Majorität ist, sind nicht so 
selten i es ließe sich derer eine ganze Reihe aufzählen. 
Bei dem ganzen System, wie es hier vorliegt, sind 
vier Hauptpunkte maßgebend. 1. kommt die Idee der 
Proportion zur Wirkung; die Parteien sind ihrer 
Stärke nach vertreten, der Minderheit ist Gerechtigkeit 
widerfahren. Zum 2. ist die vom Standpunkte der ört 
lichen Jntereffenvertretung ganz und gar abzuweisende 
Beseitigung der Einzelbezirke völlig vermieden. Die 
Einteilung des Landes in 397 Bezirke (bzw. die An 
zahl, die den einzelnen Wahlprovinzen zukommt) wird 
beibehalten; die den lokalen Jntefferen, wie auch den 
ganzen politischen Anschauungen unseres Volkes ent 
gegenstehende Listenwahl ist ausgeschieden, denn es 
kann doch nicht im geringsten bezweifelt werden, daß 
es für den Bauer, Handwerker und Kaufmann, der 
innerhalb seines Bezirks einen Vertrauensmann haben 
will, der sich speziell der Bezirksinteressen annimmt, 
eine ganz unangenehme Sache ist, eine ganze Liste Ver 
treter zu wählen, die er gar nicht kennt. Es ist durch-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.