Anamnese,
Bemerkungen zum Anamnesen-Schema.
ı. Heredität,
Das Vorkommen von Psychosen in der engeren
Familie lässt auf eine ererbte Veranlagung zu psychischen
Erkrankungen schliessen. Die Gefahr erscheint um so
grösser, je mehr derartige Fälle nachweisbar sind, und je
näher der Grad der Verwandtschaft mit diesen ist. Geistes-
krankheiten von Eltern und Geschwistern sind besonders
bedenklich.
Ferner bleibt zu beachten, ob ein Individuum von beiden
Eltern her erblich belastet ist, oder ob von einer Seite her ge-
sundes Blut zugeführt wurde. Aus diesem Grunde werden manch-
mal Ehen unter Blutsverwandten (Vetter, Cousine) für die
Nachkommenschaft verhängnisvoll. Sogenannte endogene Psychosen
(Manie, Melancholie, Katatonie, Paranoia chronica) fallen für die
Frage der Belastung mehr ins Gewicht als diejenigen Geistes-
störungen, bei welchen äussere Ursachen die Hauptrolle spielen
(Dementia paralytica, Infektionsdelirien, auch Dementia senilis).
Stets bedenke man, dass selbst bei der schwersten
erblichen Belastung das Individuum gesund zu bleiben
vermag... -
Von gleichartiger Heredität spricht man dann, wenn
Vorfahren und Nachkommen an derselben Form der Geistes-
störung erkranken. Man beobachtet das namentlich oft bei
der manisch-melancholischen Krankheitsgruppe.
Von degenerativer erblicher Veranlagung oder progressiver
erblicher Entartung spricht man, wenn die krankhafte Ver-
anlagung in den jüngeren (Generationen immer stärker hervortritt,
psychische und körperliche Degenerationszeichen gehäuft er-
scheinen.
Unter den Neurosen sind vor allem Epilepsie und
Hysterie als hereditär belastend anzusehen. Im übrigen
sind nur diejenigen Neryenkrankheiten von Bedeutung,
welche selbst als Ausfluss einer angeborenen Disposition
betrachtet werden dürfen.
Trunksucht der Eltern wird nicht nur häufig auf
die Kinder übertragen, sondern kann auch zur Idiotie und
Epilepsie bei diesen führen. Ausserdem ist Trunksucht an
sich sehr oft ein Zeichen geistiger Minderwertigkeit.
Selbstmord wird erfahrungsgemäss in der Mehrzahl
der Fälle von Geistesgestörten verübt oder doch wenigstens
von abnorm veranlagten Individuen, resp. in erworbenen