Pomm. Gutsbesitzer. — Lentz. — Polizeiausreuter.
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bisher weder zu Ende gebracht, noch Mir einmal deshalb einigen
Bericht weiter erstattet habet, ohnerachtet derer Monitoriorum, so
deshalb an Euch ergangen sein. So weiß Ich auch ferner nicht,
wie es jetzo mit der Sache wegen des vorhabenden Verkaufs des
dortigen Polders stehet und ob Ich Mich dessen Verkaufs gewiß
versprechen kann, auch was davor einkommen wird, welches Mir
dennoch zuverlässig zu wissen von besonderer Importance ist. Ich
befehle Euch also, hiefiiro darunter exacter und accurater zu sein,
sonsten Ich nicht anders kann, als Euch Mein Ressentiment des
halb zu bezeigen und darunter durchzufahren.
272. Instruction für die j)olizei-Ausreuter im Kirstenthum Hunden
und den Grafschaften Ravensberg, Tecklenburg und Gingen.
Berlin, \2. April \756.
Gedr. N. C. C. II. 69—78; ggez. Viereck, Happe.
Polizei-Ausreuter, Minden.
Die Instruction v. 17. März 1727 wird durch eine neue »ach de»
seither veränderten Verhältnissen eingerichtete ersetzt.
Der Inhalt ist der herkömmliche.
273. Tabinetsordre an Borcke.
fdotsdam, 13. April \756.
Ausf. R. 92. Borcke. I. 9.
Vertretung des Finauzraths Duhram durch den Geh. Finanzrath
vom Hagen.
Bei dem Unglück, welches nach Eurem Berichte vom 11. dieses
der Geheime Fiuanzrath Duhram ohnlängst gehabt hat, vom
Schlage betroffen zu werden, agreire Ich ganz gerne, hierdurch, daß
bis zur völligen Wiedergenesung des vorgedachten DuhramsI der
Geheime Finanzrath von Hagen die Arbeit des erstem bei Eurem
unterhabenden Departement übernehmen und verrichten müsse; welches
ihn jedoch nicht abhalten kann, seine ordinäre Geschäfte bei dem
5. Departement zugleich mit zu respiciren, daferne er sonsten mit
') Duhram starb am 5. November; vgl. Bd. XI unter diesen! Datuiu.