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Nr. 75, 76. — 2.-7. November 1730.
wobei insonderheit die Concurrenz des Generalfiscals unumgänglich
nöthig, wie auch sonsten desselben in alle Provinzien und Collegia
tagtäglich sich extendirendes Amt wegen derer ohne Unterlaß nöthiger
Instructionen und Correspondenz mit denen Provinzialfiscalen nicht
ledig sein kann, wir denselben so lange mit zuziehen und er gleichfalls
in anderen Sachen seine Verrichtungen noch so lange auf dem bis—
herigen Fuße continuiren und wahrnehmen möge, bis ein neuer
Generalfiscal solche Function würklich antritt.
Der König schrieb dazu am Rande:
„der Neuse ist schon benenet aber nit Publiciret er equipiret
—AV
FW.“
Unterm 16. März 1731 erhielt der ehemalige Professor in Halle,
„der bisherige Reuther im Regiment Papstein“ Johann Tobias Wagener
seine Entlassung aus den Kriegsdiensten.) Die Mittheilung, daß er zum
Generalfiscal ausersehen sei, muß ihm schon früher zugegangen sein.
Wagener sollte sich
nun mit dem fördersamsten in nöthige Equippage setzen, nach
Potsdam kommen und von dort nach Berlin. Er soll auch
2 Personen, so er bei der fiscalischen Bedienung mitgebrauchen will,
sofort namhafft machen.“) (R. 96. B. 6.)
Unterm selben Datum wurde das General-Directorium durch folgende
Cabinetsordre davon benachrichtigt (Ausf. — Gen.Dir. a. a. O.):
S. K. M. in Preußen ꝛ⁊c. machen Dero General⸗-Directorio
hierdurch .. bekannt, welchergestallt Sie aus höchst eigener Be—
wegung den ehemaligen Professor in Halle Johann Tobias Wagnern,
welcher nachher in Kriegesdiensten gestanden, an des Duhrams
Stelle zum Generalfiscal gemachet, und soll derselbe inclusive der
100 Rthlr. aus der Kasse der Societät der Wissenschaften von
Reminiscere dieses Jahres an Neunhundert Rthlr. jährliches
Tractament von der Besoldung, so der p. Duhram bisher gehabt,
bekommen. Gedachter p. Duhram aber soll behalten wegen Ein—
hebung der Judenschutzgelder 100 Rthlr., als Oberappellations⸗
9) VBgl. zu Wageners Lebenslauf Faßmann, Leben und Thaten
Friderici Wilheimi (1785) S. 1037 ff.
2) Vgl. dazu unterm 25. August 1731.