132
Nr. 77, 78. — 9. Novem ber 1730.
Sr. K. M. .. Intention bei Administrirung der dortigen Justiz
erfüllet werde, und falls er nöthig findet, deshalb etwas vorzustellen,
kann er solches bei der Preußischen Regierung und auch nachhero
bei dem Geheimen Etats-Collegio zu Berlin vorstellen, maßen Sr.
K. M. anderweite wichtige Regierungsgeschäfte nicht leiden, ohne
wichtige Umstände sich mit dem Deétail von dergleichen Sachen zu
chargiren.
77. Cabinetsordre an den Kanzler von Grumbkow.
Wusterhausen, 9. November 1730.
Abschrift. — R. 96. B. 4.
Rangprincip.
Ich habe Euer Schreiben vom 6. dieses erhalten; Ihr wisset
aber wohl, daß unter denen Civilbedienten kein Rang ist als in
denen Provinzien, wo sie sind, und kann Ich kein Avancement
machen, wo die ältere und vorgesetzte Bedienten nicht sterben wollen.
78. Bericht der Mindischen Regierung.
Minden, 9. November 1730.
Ausf. — R. 32. Nr. 8 b.
Johann Christoph Daniel Bernhard von Danckelmann.
Als von E. K. M. per rescriptum vom 19. Aprilis a. c..
anhero notificiret worden, gestalt der Landrath von Danckelman
zum Regierungsrath und Vice⸗-PDireéctore hiesiger Deroselben nach—
gesetzten Landesregierung bestellet und angenommen, selben auch
zugleich 300 Rthlr. Gehalt aus der von dem abgelebten Ober—
Landdrosten von der Osten gehabten Besoldung zugelegt,) sind
zwarn von mir, dem Vieepräsidenten,“) selbem bereits für fünf
Monate Acta zu Verfertigung der Proberelation zugestellet worden.
Gleichwie aber bis anhero solche Acta alles geschehenen Erinnerns
ohnerachtet so wenig zurück als die Proberelation verfertigt bei
uns abgegeben; jedoch soll äußerlichem Vernehmen nach besagter der
1) Vgl. Nr. 12. S. 26. Anm. 2.
2) seil. von Dehrenthal.