Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Mindische Regierung. Kronprinz in Cüstrin. 135 
er u. A. von Danckelmann:)) dieser hahe die ihm zu elaboriren injungirt 
gewesene Proberelation nicht selbst elaborirt, sondern auf einer auswärtigen 
Universität, dem Verlaut nach in Rinteln, ausarbeiten lassen; als solches 
saut wurde, habe er um Dispens von der Relation gebeten. Ferner maße 
er sich, obwohl er mit Decretiren im Collegio bis zu erlangter Capacität 
habe warten sollen, solches nicht allein noch dazu in seinem Hause an, 
sondern veranlasse, daß die Decreta von einem Advocaten und Procurator 
concipirt, mithin von ihm nur ad acta abgeschrieben werden. 
79. „Ordre an den Präsident von Münchow und Director von 
Hillen, wie es mit des Kronprinzen seiner Arbeit bei der Krieges— 
und Domänenkammer in RLüstrin gehalten werden soll.“?) 
Wusterhausen, 14. Nor ember 1730. 
Cone., geschrieben und corrigirt von Eichel. — Kal. Hausarchiv in Charlottenburg. 
König Friedrich II. Jugend. Cüstriner Alten. Vol. VII. 
Der Kronprinz in der Cüstriner Kammer. 
S. K. M. ꝛc. lassen hierdurch Dero Präsident von Münchow 
und Director Hillen .. wissen, welchergestalt Sie aus erheblichen 
Ursachen .. resolviret, daß des Kronprinzen Hoheit zur Erlernung 
der öconomischen, Finanz⸗, Polizei-, Accise- und andern dergleichen 
Sachen denen Sessionibus Dero Krieges- und Domänenkammer in 
Cüstrin mit beiwohnen soll. 
Und zwar soll derselbe anfangs nur Sessionem und kein 
Votum haben, bis auf Sr. K. M. weitere Ordre, und also nur als 
Auscultator gegenwärtig sein; daher ihm unten an ein kleiner Tisch 
nebst einem Stuhl gesetzet und Tinte, Federn und Papier auf den 
Tisch geleget werden soll. Es soll einer von seinen zwei Kammer—⸗ 
junkern allemal bei ihm sein und an eben dem Tische sitzen. Was 
den Kammerjunker von Rohwedel anlanget, so soll derselbe, weil 
er schon einige Jahre ein Membrum der Kurmärkischen Kammer 
gewesen, zwar Votum und Sessionem in der Neumärkischen Kammer 
haben, doch soll ihm kein Departement zu respiciren gegeben werden. 
) Ausf. — R. 32. Nr. 83 a. 
2) Die Ordre wird hier noch einmal abgedruckt, da der von G. Berg be— 
sorgte Abdruck lin Kurprinz Friedrich Wilhelm und Kronprinz Friedrich (II) in 
Cüstrin (Cüstrin, 1903 S. 58261)] viele Fehler enthält.
	        
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