Departementseintheilung in der Clevischen Kammer. 139
E. K. M. haben mir unterm 17. Octobris eine Designation
welche hiebei wiederum ad acta remittire), wie die Departements
in der Clev- und Märkischen Kammer bishero eingetheilet gewesen,
zugefertiget) und dabei . befohlen, es entweder bei solcher Ein—
theilung zu lassen oder, wie es fast nöthig scheinen wollte, darin
die zu E. K. M. Dienst und Interesse bestfordersamste Aenderung
zu machen und, wie solches geschehen, zu berichten.
Diesem zu .. Folge habe ich mich gleich nach meiner Anhero—
kunft?) bemühet, den bisherigen modum tractandi der Kammer zu
erforschen und mich nach der Verfassung des Collegii zu erkundigen,
wobei ich dann ein Vieles auszusetzen gefunden, und erachte es zu
E. K. M. Dienst der größten Nothwendigkeit, eine gänzliche Ver⸗
änderung in denen Departements zu machen.
Dann vorerst hat es keinen Nutzen gehabt, daß bishero große
Departements zwei Membris Collegii zugetheilet gewesen, indem sie
dadurch Gelegenheit gehabt, die Arbeit einer auf den andern zu
schieben und, was ihnen nicht angestanden, liegen zu lassen.
Viele Generalia sind keinem insbesondere zugetheilet gewesen,
insonderheit aber ist nie ein recht ordentlicher Vortrag öffentlich ge—
schehen, die Decreta sind auch nicht von allen Membris Collegii
unterschrieben worden und, da sie die Concepte auch nicht zu sehen
bekommen, sind daraus viele Inconvenienzien entstanden, indem
öfters viele Sachen durchgeschlichen, und wenn einer etwas unter⸗
schrieben, so ihm doch nicht angestanden, hernachmals decreta contra
decreta gegeben worden, oder die Membra Collegii sind, wenn die
Resolutiones abgehen sollen, in einen Schriftwechsel gerathen,
worüber die Sachen liegen geblieben.
Bei denen Sessionibus hat es zwar geheißen, man käme alle
Tage Vor⸗- und Nachmittages zusammen, allein die wenigsten sind
) Diese Designation war von Görne während seiner Anwesenheit in Cleve
entworfen und dann von ihm versehentlich mit nach Berlin genommen worden
eigenh. Bericht Görnes, d. Berlin, 11. October 1730); der Erlaß vom 17. „Auf
Specialbefehl“ (Conc., gez. Viebahn).
) Borcke war, wie aus einem Schreiben Görnes, d. Minden, 17. Sep⸗
tember, und aus späteren Daten hervorgeht, im September und October ernstlich
lrank. Seine Ankunft in Cleve ist nicht vor Anfang November erfolgt. Vgl.
dazu unterm 1. Januar 1731.