Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 128, 129. — 26. April 1731. 
Minden wird er sich aus denen Akten und bei den Commissionen 
an Ort und Stelle auch sonst leicht bekannt machen. 
Inmittelst beruhet auf E. K. M. .. Entschließung, wem Sie 
diese Bedienung conferiren wollen, wenn derselbe nur die erforderte 
Geschicklichkeit hat, damit E. K. M. Dienst zuverlässig befordert werde. 
Dazu schrieb der König: 
„sie sollen einen mann der so guht ist wie tielle und das 
eitto und der rechte anschlege machen Kan da der von Görne vor 
Repondieren soll das der vorgeschlagene wierdt es verstehet in alle 
landen FW.“ 
In einem weiteren Immediatbericht vom 10. Mai nannte Grumbkow 
wiederum Limmer. Creutz erklärte, er wisse außer denen, „welche ich bereits 
in Vorschlag gebracht habe, niemand weiter vorzuschlagen“. Görne: er ver— 
stehe die Königliche Resolution dergestalt, „daß E. K. M. einen recht 
rzüchtigen und geschickten Mann wieder haben wollen, denn sonst ich einen 
solchen, welcher bereits die Stärke und Schwäche aller Königlichen Pro— 
pinzien ohne Hülfe zu beurtheilen Erfahrung genug hätte und vor dessen 
Actiones ich bei dergleichen difficilem Metier zu repondiren capable wäre, 
nicht vorzuschlagen wüßte. Sollte auch .. meinen, daß dieses nicht nöthig, 
weil bei allen Departements bereits Leute sein, welche ihrer Arbeit vor— 
zustehen und vor ihre Actiones selbst zu repondiren im Stande sind ..“ 
Görne empfahl also wiederum den Geheimen Rath Schmidt. „Was den 
Bonorden betrifft, muß ich demselben die Justice thun, daß er zu denen 
protitablen Verpachtungen in Westphalen die Bahne gebrochen und alles 
weiß, was einem Cameralisten nöthig ist. Wenn er aber interessirt bei 
seinen eigenen Pachtungen gehandelt hätte, würde solches auf diejenige 
mitfallen, welche bei der Kammer seine Conduite besser observiren sollen. 
Dieses hat aber seine Richtigkeit, daß er kränklich geworden. Ich gönne 
übrigens einem jeden sein Glück, wenn aber E. K. M. mein geringes 
Sentiment in so serieusen Terminis., fordern und ich denn mit allen 
selber gearbeitet habe, so kann auch nicht anders sentiren, als pflichtmäßig 
gethan.“ Viereckempfahl gleichfalls Limmer, Viebahn außerdem noch Bonorden. 
Der König verfügte jetzt: 
„Limer soll in till Platz FW.“ 
Durch Erlaß an das General-Directorium vom 80. Maiti) wurde 
diesem darauf angezeigt, daß der Kriegs- und Domänenrath Limmer an 
Ausf., ggez. Grumbkow, Creutz. — In einer Cabinetsordre an Limmer, 
d. d. Potsdam, 19. Mai 1731 (Abschr. — R. 96. B. VI), heißt es: Diese Be— 
förderung ist geschehen aus einem besonderen Vertrauen gegen Euch, daß Ihr 
mein Interesse jeder Zeit zum Augenmerk haben werdet.
	        
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