Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Erhöhung der Einkünfte der Kurmark. 
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Berlin, da es viel theurer zu zehren, als in der Provinz, etwa eine 
Zulage von 400 Rthlr. gegeben werden. Solchergestalt wäre E. 
K. M. Interesse bei der Accise, in der Kammer und überhaupt 
prospiciret. Damit es in denen Kreisern aber daran auch nicht er— 
nangeln möge, so habe beiliegende Repartition, wie künftig die 
Städte unter die Inspection der Steuerräthe vertheilet, theils Räthe 
auch in etwas translociret werden könnten, hierbei .. fügen sollen.) 
Die fünf kleine Städte, welche der Katsch bishero nur allein zu be— 
obachten gehabt, sind vertheilet, und da er so viel Tractament als 
die übrige Räthe hat, ist ihm auch gleiche Arbeit zugeschrieben, und 
obgleich ein Steuerrath weniger sein wird, so kann sich doch niemand 
über allzu große Arbeit beklagen, und E. K. M. erreichen Dero 
Zweck., ohne daß es Ihnen neue Besoldungen koste. 
Unterm 19. Mai 1731 approbirte der König (Cabinetsordre d. Potsdam) 
Happes Vorschlag, Klinggräff mit Beibehaltung seiner Besoldung in die 
Kammer zu setzen und seinen Kreis unter die andern Steuerräthe mit zu 
dertheilen. Aus den Kämmereien solle er aber solange nichts bekommen, 
als er noch keine mörites „sich gemacht“. 
Am 17. Mai hatte Happe weiter folgende Eingabe an den König 
gerichtet:?) 
Nachdem E. M. den Kriegesrath Limmer im General-Directorio 
zu gebrauchen gesonnens) und wegen genugsamer Anzahl von 
Räthen, da der Schwechten dazugekommen, dessen Stelle“) wohl 
nicht wieder besetzet werden darf, so habe eine anderweitige Ver— 
theilung der Departements, wie ich pflichtmäßig glaube, daß E. M. 
Juteresse erfordert, hiermit zur .. Approbation überreichen sollen.“) 
Des Limmers bisheriges Tractament bestehet in 700 Rthlr., 
und gleichwie theils Membra wenig Besoldung, andere aber gar 
keine haben und dennoch viele Jahre her dienen, so muß mich 
unterwinden, .. anzuhalten. diese vacante Besoldungen unter sie 
1) Ohnmaßgebliche Repartition der sämtlichen Städte in der Kurmark, wie 
solche hinfüro unter die sechs Commissarios locorum (Hartmann, Cramer, Heiden⸗ 
reich, Lütkens, Wittich, Katsch) vertheilet werden können. 
) Eigenh. — Gen.Dep. a. a. O. 
) VBgl. Nr. 128. S. 256. 
scil. in der Kurmärkischen Kammer. 
9) Allerunterthänigster Vorschlag, wie die Departements oder Aufsicht über 
die Aemter und Städte unter die Räthe einzukheilen. Val. dazu Nr. 158 S. 289
	        
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