Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Vr. 146, 147. — 19. -21. Juni 1731. 
besonderer Fiscal angenommen werden möchte, Wir den bisherigen 
zweiten Substitutum fisci Linck dazu wegen seiner Uns gerühmten 
guten Qualitäten, auch Capacität und Geschicklichkeit zu bestellen 
resolvirety ... 
Er soll „absonderlich .. Unsere Jura in Domänen-, auch 
Steuer-⸗, Forst-, Jagd- und Grenzsachen in Unserm Königreich 
Preußen überall gehörig und wohl beobachten, nicht minder der 
Städte Gerechtsame gegen die von Adel vertreten und zu dem Ende 
fich von solchem allen bei gedachter Kammer, wie auch sonst aus 
denen bei den übrigen Collegiis zu Königsberg vorhandenen Akten 
und Nachrichten genau informiren, die Untersuchungen und In- 
quisitiones, so ihm entweder immediate von Uns oder von Unserm 
General-Directorio oder von mehrerwähnter Unserer Preußischen 
Kammer, nicht minder von Unserm Ober-Jägermeister oder von 
Unsern Preußischen Ober-Forstmeistern etwa aufgetragen werden 
möchten, ohne einiges Ansehen der Person noch andere Absicht auf 
Freund- oder Feindschaft, Geschenk oder Gabe aufrichtig und seinem 
besten Vermögen nach ohne Zeitverlust expediren, darüber richtige 
Protokolle halten und ausführliche Berichte mit Anführung aller 
nöthigen Umstände davon abstatten, nicht weniger, was ihm bei 
solchem seinem Amt in Unsern Angelegenheiten vertrauet oder von 
ihm sonst in Erfahrung gebracht werden möchte, geheim halten und 
niemanden, dem es zu wissen nicht gebühret, davon etwas offen— 
baren; die Beitreibung der auf seine gehaltene Untersuchungen 
dictirten Strafen besorgen, auch dahin sehen, daß selbige Unsern 
Verordnungen gemäß gehörig und richtig berechnet werden. Zu 
welchem Ende er die Specificationes davon von Zeit zu Zeit nicht 
allein bei der Preußischen Kammer und dem Officio fisci zu Königs— 
berg zu übergeben, sondern auch an Unsern Generalfiscal Wagner 
anhero einzusenden hat; wie er denn auch, so viel in speécie die 
Jagd- und Forststrafen betrifft, von denselben überdem die Speci-— 
) Nach Wahrts Vorschlage wurden unterm 3. August 1731 der substitutus 
isci extraordinarius Liedert und der stud. juris Johann Jörde zu substituti 
sisei bestellt als Nachfolger Schärmachers, dessen Tractament sie unter sich theilen 
follten. Unterm 7. Mai 1732 wurde ihnen als supernumerarius Georg Christoph 
Casseburg beigegeben.
	        
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