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Vr. 146, 147. — 19. -21. Juni 1731.
besonderer Fiscal angenommen werden möchte, Wir den bisherigen
zweiten Substitutum fisci Linck dazu wegen seiner Uns gerühmten
guten Qualitäten, auch Capacität und Geschicklichkeit zu bestellen
resolvirety ...
Er soll „absonderlich .. Unsere Jura in Domänen-, auch
Steuer-⸗, Forst-, Jagd- und Grenzsachen in Unserm Königreich
Preußen überall gehörig und wohl beobachten, nicht minder der
Städte Gerechtsame gegen die von Adel vertreten und zu dem Ende
fich von solchem allen bei gedachter Kammer, wie auch sonst aus
denen bei den übrigen Collegiis zu Königsberg vorhandenen Akten
und Nachrichten genau informiren, die Untersuchungen und In-
quisitiones, so ihm entweder immediate von Uns oder von Unserm
General-Directorio oder von mehrerwähnter Unserer Preußischen
Kammer, nicht minder von Unserm Ober-Jägermeister oder von
Unsern Preußischen Ober-Forstmeistern etwa aufgetragen werden
möchten, ohne einiges Ansehen der Person noch andere Absicht auf
Freund- oder Feindschaft, Geschenk oder Gabe aufrichtig und seinem
besten Vermögen nach ohne Zeitverlust expediren, darüber richtige
Protokolle halten und ausführliche Berichte mit Anführung aller
nöthigen Umstände davon abstatten, nicht weniger, was ihm bei
solchem seinem Amt in Unsern Angelegenheiten vertrauet oder von
ihm sonst in Erfahrung gebracht werden möchte, geheim halten und
niemanden, dem es zu wissen nicht gebühret, davon etwas offen—
baren; die Beitreibung der auf seine gehaltene Untersuchungen
dictirten Strafen besorgen, auch dahin sehen, daß selbige Unsern
Verordnungen gemäß gehörig und richtig berechnet werden. Zu
welchem Ende er die Specificationes davon von Zeit zu Zeit nicht
allein bei der Preußischen Kammer und dem Officio fisci zu Königs—
berg zu übergeben, sondern auch an Unsern Generalfiscal Wagner
anhero einzusenden hat; wie er denn auch, so viel in speécie die
Jagd- und Forststrafen betrifft, von denselben überdem die Speci-—
) Nach Wahrts Vorschlage wurden unterm 3. August 1731 der substitutus
isci extraordinarius Liedert und der stud. juris Johann Jörde zu substituti
sisei bestellt als Nachfolger Schärmachers, dessen Tractament sie unter sich theilen
follten. Unterm 7. Mai 1732 wurde ihnen als supernumerarius Georg Christoph
Casseburg beigegeben.