Preuß. Kammerfiscal. Einrichtung der Registratur im Obertribunal. 279
ficationes Unserm Ober-Jägermeister zur Nachricht von Zeit zu Zeit
zuschicken soll.
Von denen in Domänen-, Grenz⸗, Steuer- und Jagd⸗-, auch
Forst- und Städtesachen unter Händen habenden Processen muß er
alle halbe Jahr eine richtige Verzeichniß mit Anführung, wie weit
es mit jedem Proceß gekommen sei, bei der Preußischen Kammer
übergeben, auch ein gleichlautendes Exemplar davon an Uuser
General-Directorium, nicht minder eben dergleichen Exemplar an
den Generalfiscal einsenden, sonst auch über die vorkommende Sachen
mit dem dortigen Officio sisci, nicht minder nach Befinden mit der
Kammer, auch, so viel in specie die Jagd-, Forst- und Grenzsachen
betrifft, mit denen Ober-Forstmeistern fleißig conferiren, allenfalls
auch in causis arduis sich von dem Generalfiscal Raths erholen;
wenn sein Gutachten worüber erfordert wird, selbiges jedesmal nach
pflicht und Gewissen und nach seinem besten Begriff und Verstande
ertheilen, ferner, daß Unsern Edicten und Verordnungen gehörig
nachgelebet werde, vigiliren und fleißig Acht haben, jedoch aber
vor sich und ohne besondere Ordre gegen niemand eine Special—
Inquisition anstellen, sondern, wenn er dergleichen nöthig finden
sollte, solches zuvorderst gehörigen Orts anzeigen und darüber Ver—
ordnung gewärtig sein ...
47. Erlaß an das Berliner Tribunal.
Berlin, 21. Juni VB.
Coue., gez. Plotho. — R. 18. Nr. 314.
Einrichtung der Registratur.
Angeschlossene Acta werden Euch weisen, was wegen Ein—
richtung einer gewissen ordentlichen Registratur von der Magde—
burgischen Regierung berichtet und folgends darauf verordnet worden.
Wie Wir nun dieses Werk nützlich und heilsam befunden, so habt
ihr solche Acta anzusehen und zu überlegen, auch fordersamst zu
berichten, ob und wie auch bei dem Appellationsgericht hievon ein
Gebrauch am füglichsten zu machen sei, bemelte Acta auch sofort
wieder miteinzusenden.