Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Kanzleiatteste über Gnadensachen. Erweiternng des Litth. Hofgerichts. 288 
unterm 26. voriges .. berichten und vorstellen wollen, und ertheilen 
demselben zur .. Resolution, daß, so viel die Combination der 
von dem p. Dewitzen zeithero exercirten Jurisdiction mit dem Hof⸗ 
gericht)) betrifft, S. K. M. ein- vor allemal wollen, daß solche 
geschehen soll, gestalten sie deshalb bereits die nöthige Ordres ge— 
stellet haben.“) Was äber gedachtes Hofgericht wegen des Schreibers 
Schrewen bösem Bezeigens) anführet, so überlassen S. K. M... 
Dero Hofgerichts pflichtmäßiger Dijudication, was es mit diesem 
Menschen vor Mesures zu nehmen hat, um alle besorgende Con- 
fusiones zu verhüten. 
Durch Cabinetsordre vom selben Datum erhielt Cocceji den Befehl 
die Combination „ohne einiges weiteres Einwenden“ zu realisieren.) 
Unterm 19. Juli 1731 erging die entsprechende Weisung an die 
Preußische Regierung.) 
Aber trotzdem dauerte es noch eine geraume Zeit, bis der Wille 
des Königs durchgeführt war. Auf Andrängen Coceejis stattete endlich 
die Regierung ihren bereits im Februar 1731 erforderten Bericht wegen 
der Combination ab,“) worauf dann wieder eine Replik des Litthauischen 
Hofgerichts erforderlich schien. 
i) Nicht mit dem Hofgerichtspräsidenten, was Bülow ernergisch depre— 
riert hatte. 
Zu einem Immediatberichte Coccejis vom 22. Mai 1731, in dem um 
einen Adjuncten für den hochbetagten Hausvoigt gebeten war, hatte der König 
geschrieben: „die charge soll Plat eingezohgen werden ich habe dorten ein 
hofgericht der muhs die Justitz admilnistriren) FW.“ (R. 7. Nr. 125 B.) — 
Unterm 4. Juni 1731 war die entsprechende Mittheilung an die Preußische Re— 
gierung ergangen. (Ausf., Auf Specialbefehl gez. Plotho, Schlippenbach, Viebahn. 
St.⸗A. Königsberg. Etatsministerium. Nr. 604 3.), ebenso an das Insterburger 
Hofgericht (St.A. Königsberg. Access. 39,1903). 
mN Der Amanuensis von Dewitz Schrewe hatte nach des Hausvoigts Tode 
dem Hofgericht die Schlüssel zur Amtsregistratur abzuliefern. Als er einen Eid 
schwören sollte, nichts entwendet zu haben, weigerte er sich; die Preußische Re— 
gierung stimmte ihm dabei zu (Schreiben vom 17. Juli 1731. Ausf.): er sei 
eines ehrlichen Mannes Sohn, der dem Könige schon etliche 500 Jahre getreue 
Dienste geleistet habe, und bei dem auch keine Ursache erdacht werden könne, 
weshalb er etwas aus der Registratur hätte entwenden sollen. 
1) Ausf. (R. 7. Nr. 125 B). 
2) Conc., ad mand. gez. Cocceji (R. 7. Nr. 126 B. — Abgegangen 3. August); 
Ausf., gez. Plotho, Schlippenbach, Happe (St.⸗A. Königsberg. Etatsministerium. 
Nr. 60 a. 3). 
o) Vgl. Nr. 89. S. 163.
	        
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