Preußische Wirthschaft. — Vertheilung von Plothos Gehalt. 301
64. Cabinetsordre an den Etatsminister von Görne.!)
Berlin, 21. August V5i.
Abschrift. — R. 96. B. 4.
Preußische Wirthschaft.
Eure beide Berichte vom 12. dieses habe erhalten und deren
Einhalt mit mehrern ersehen. Ich gebe Euch darauf in Antwort,
daß Ihr Recht habet, wenn Ihr glaubet, daß Ich auf die zu—
kommende Zeiten sehe. Was Ihr schreibenswürdiges wisset, sollet
Ihr alles berichten; wegen der Veränderung bei dem Directorio
aber soll es bleiben, wie es einmal reguliret ist. Sonsten erwarte
Ich den versprochenen Bericht und Plan von der Einrichtung des
Stutenamtis mit nächstem.“) Die Visitation der Aemter ist sehr
gut, es muß aber der p. Lesgewang dabei bleiben; sollte jedoch
seine Gegenwart auf der Kammer zuweilen nothwendig erfodert
werden, so soll indeß der von Osten und von Löwensprung mit
herumreisen. Uebrigens ist Mir lieb, zu vernehmen, daß die Pächter
anfangen zu bezahlen.
65. Cabinotsordre an das General-Directorium.
Potsdam, 24. August Weõl.
Abschrift. — R. 96. B. 6.
Vertheilung von Vlothos Gehalt.
S. K. M. ꝛc. haben .. resolviret, wegen Dero verstorbenen?)
Wirklich Geheimten Etats-Ministri von Plotho gehabten Tractaments
folgender Gestalt zu disponiren:
Der Etats-IMinistre von Viereck, was der p. von
Plotho aus der Halberstädtischen Ober-Steuerkasse
gehabt. nämlich
i) Vgl. dazu ferner die Ordres an Görne, Berlin 1. August 1731 (R. 96.
B. 4), Potsdam, 27. August 1731, Wusterhausen, 20. September 1731 (R. 96.
B. 5f, Wusterhausen, 28. September 1731 (Getreidehandelspolitik II. S. 441f.),
Wusterhausen, 390. October 1731 (Val. Nr, 188. S. 447448).
9 Vgl. dazu Vrliefe Friedrich Wilhelms J. an Leopold von Anhalt
Nr. 684. S. 479.
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