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Nr. 168, 169. — 28.--30. Angust 1731.
diret, dieses Punkts halber vollkommene Maße giebet, so stellen
E. K. M. wir .. anheim, wie Sie die Bismarcksche Erben wegen
ihres Gesuchs zu bescheiden vor gut finden, die wir in tiefster Er—
niedrigung ersterben ...
In Folge dieser Vorstellung erging auf Specialbefehl ein Erlaß
an die Kurmärkische Kammer, Berlin, 5. October 1731:
„. .. Da Wir nach der Ordre vom 11. August 1725 von
keinem Gnadenjahr mehr wissen wollen, so habt Ihr die supplicirende
Bismarcksche Erben zu bescheiden, daß, wenn sie das Sterbequartal
genießen, sie sich dabei zu beruhigen und ein mehreres nicht zu be—
gehren haben“ (Conc., gez. Viebahn).
108. Immediatbericht des General-Directoriums.
Berlin, 28. August 17351.
Ausf., gez. Viereck, Viebahn, Happe. — Gen.-Dir. Cleve-Mark. Tit. LIX. Nr. 140.
Diäten für den Clevischen Kammerpräsidenten von Borcke.
Der Würkliche Geheimte Etatsrath und Präsident von Borck
hat mit der ihm nebst dem Geheimten Finanz⸗- ec. Rath Klinggräff auf—
gegebenen Untersuchung des Accise- und Rathhäuslichen Wesens in
denen Clev- und Müärkischen Städten!)) 76 Tage zugebracht und
deshalb vor sich täglich 3 Rthlr. Diäten, folglich in allem 228 Rthlr.
angesetzt. — —
Nun bekommen zwar die Präsidenten derer Provinzialkammern
täglich nur 2-Rthir. Ob aber E. K. M. dem von Borck in An—
sehung seines höheren Charakters die angesetzte 3 Rthlr. zu ver—
willigen belieben, das beruhet auf Dero hohen Resolution ꝛc.
Der König verfügte am Rande:
Borck 3 klingref 2 Thlr.
FW.
69. Bericht des Clevischen Rammerpräsidenten v. Borcke.
Bielefeld, 30. August 1731.
Ausf. — Gen.Dir. Cleve. Tit. V. Nr. 1.
Aenderungen bei den Departements der Clevischen Kammer.
Nachdem es E. K. M. .. gefallen,“ Dero bisherigen Justiz—
rath von Außen cum voto eéet sessione in Dero Clevischen Kammer
) Val. Nr. 63. S. 108