318 Nr. 180, 181. — 24., 26. September 1731
bitten wollen. Gleichwie nun Deroselben noch erinnerlich ist, daß
gedachter Bollhagen in seinem Amte sich nicht dergestalt betragen,
wie es seine Pflicht und Schuldigkeit erfordert, so wollen Sie auch
durch die mit bem Propst Schultzen) vorgegangene Veränderung
Dero deshalb unterm 27. Juni c. a. ergangene .. Ordre keines—
weges aufgehoben wissen, sondern es soll vielmehr lediglich dabei
bleiben, daß der Vicegeneralsuperintendent Hornejns den Bollhagen
bei denen Visitationen derer Synodorum assistiren und allenfalls
unter ihnen deshalb eine ordentliche Repartition gemacht werden
solle ...
Da Bollhagen sich dabei nicht beruhigte, sondern die von ihm vor—
geschlagenen?) Visitationen allein behalten wollte, erging unterm 22. Oc
tober 1731 d. Wusterhausen eine neue Cabinetsordre, die den Inhalt der
ersten bestätigte, dann aber weiter verfügte,
„daß dem Hornejo ein gewisser Distriet, so nicht gar zu weil
von Stettin entlegen, angewiesen werde, ohne den Bollhagen zu
fragen, ob er damit zufrieden oder nicht“ (Abschrift).
In einem an die Pommersche Regierung und das Consistorinm ge—
richteten Erlasse vom 31. December 1731 wurde dann verordnet, daß
Hornejus im Stolpischen Kreis und in Vorpommern bis Stargard die
Inspection haben solle (Ausf., ggez. Cocceji).
(80. Marginal des Königs zu einem Immediatbericht des General—
Directoriums.
d. 24. September 1731.
R. Oi. IV. Ka. 6.
Befreiung von den Recrutengeldern.
Das General-⸗-Directorium stellte dem Könige in einem Berichte,
Berlin, 24. September 1731, vor (Conc. und Ausf., gez. Grumbkow,
Viereck, Viebahn, Happe), daß bei der Gründung der Behörde ihre Mit—
glieder von Zahlungen an die Reerutenkasse befreit worden wären ....
„Und leben daher auch diejenige dirigirende Ministri und
Membra, welche nach 1728 von E. K. M... dahin berufen worden,
i) Franz Albert Schultz, der 1731 aus Stolp nach Königsberg versetzt
wurde. Vgl. Allgem. Deutsche Biographie. Band 32. S. 705 f.
2 cf. Tit. 89. Nr. 144.