Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 182. — 2. October 1731. 
nicht präjudiciren;“ sonst wolle er ihm gern in andern Versammlungen 
und selbst in den Conferentien „den pas lassen“. 
Der König sandte dies Schreiben dem General-Directorium zu und 
vollzog nach einem Immediatbericht desselben vom 31. October (Ausf., 
gez. Grumbkow, Viereck, Viebahn), der Röselers Vorschlag unterstützte, 
einen vom selben Tage datierten, eben dahin lautenden Erlaß (Cone., 
gez. Vierech) an die beiden Commissarien. 
Auch auf dem Landtage des Jahres 1732 fignrierten Röseler und 
Mosel als Commissarien. Als nach Mosels Tode 30. September 1733 
das General-Directorinm anfragte, wer an seiner Stelle dem Landtage 
beiwohnen solle,) verfügte der König in margine: 
„Obr Leutslenant] Ottelebbe Pour Paige ces dettes 
F W.“) 
(82. Instruction vor die Steuerräthe und Commissarios locorum 
im Herzogthum Cleve und der Grafschaft Muark.?) 
Berlin, 2. October 1731. 
Couc., gez. Viereck. — Gen.Dir. Cleve. Tit. X. Nr. 1. 
Instrnetion für die Cleve-Märkischen Steuerräthe. 
Demnach S. K. M... nöthig gefunden, Dero im Herzogthhum— 
Cleve und der Grafschaft Mark bestellte Steuerräthe und Com- 
missarios locorum mit behöriger zulänglichen Instruction gebührend 
versehen zu lassen; als haben Sie selbige in nachstehenden Punkten 
zu Papier bringen lassen und befehlen gedachten Commissariis 
locorum, so jetzo daselbst bestellet, oder künftig bestellet werden 
möchten, sich nach dieser Instruction jedesmal auf das genaueste 
und pflichtmäßig zu achten, und zwar: 
1) Ausf., gez. Grumbkow, Viereck, Viebahn, Happe. — Um diese Commission 
hatte General von Bardeleben gebeten. 
2) Eine Cabinetsordre, die das Datum Wusterhausen, 2. September trägt, 
aber erst am 2. October präsentiert wurde. hatte als Grund nur „bewegende 
Ursachen“ angegeben. 
3) Laut eigenhändigen Schreibens von Klinggräf an den Präsidenten 
Borcke, Berlin, 14. September 1731, war diese Instruetion nach einer Conferenz 
zwischen Klinggräf und Borcke gelegentlich der Untersuchung des Aceisewesens 
im Clevischen entworfen worden. Am 2. Oetober wurde sie zugleich mit einer 
Instruction für die Aufseher, Kassendiener und Weinvisirer, sowie für die Thor⸗ 
schreiber an den König gesandt (Ausf., gez. Grumbkow, Viereck, Viebahnd
	        
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