Straftasse. Schleunige Justiz. Görnes Coutrasiguatur. —X
87. Erlaß an das Tribunal.
Berlin, 18. Metober 173531.
Cone., gez. Cocceji. — R. 18. Nr. 442.
Maßnahmen zur Controlle schleuniger Justiz.
Demnach Wir Unsere Freiherren von Freitag und von Bis—
marck zu Unserm Geheimten Justiz- und Ober⸗-Appellationsgerichts—
räthen angenommen haben, als fügen Wir Euch solches hierdurch
zu wissen, und habt Ihr, der p. von Cocceji, dieselbe gehörig zu
introduciren und ad votum zu admittiren.
Da auch dem Vernehmen nach noch viel alte Aeta unaus—
gearbeitet liegen sollen, so ergehet hiemit an Euch Unser .. Befehl,
sothane Restanten ohnverzüglich abzuthun, und damit Wir gründlich
informiret werden mögen, was vor Sachen zurückbleiben, so habt
Ihr künftig alle Quartal eine Specification von denen rückständigen
Tribunalssachen nebst dem Tag, wann und an wem solche distribuiret
worden, an Unsere allerhöchste Person immediaté einzuschicken und
damit den 1. Janunrii künftigen Jahres den Anfaug zu machen.
Nicht weniger habt Ihr Vorschläge zu thun, wie die ltélatiounes
künftig beschlenniget und zu Abfassung derselben eine gewisse Zeit
festgesetzet, auch sonst die Processe in einem Jahr geendiget werden
können.
88. Cabinetsordre an den Etalsminister von Görne.
Wusterhausen, 30. October 1751.
Abschrift. — R. 96. B. 63.
Görune soll alle die Prenßischen und Litthauischeun Domänen betr.
Sachen des ersten Departements mit revidiren und contrasigniren.
Weilen Euch die in der Oeconomie des Litthauschen Re—
tablissementswerks vorkommende Sachen vollkommen bekannt, so
habe Ich resolviret, daß alle die in dieser Materie von der Preu—
ßischen Kammer und Litthauschen Deputation bei dem General—⸗
Directorio einlaufende Sachen Euch mit communiciret werden und
1) Bestallung vom selben Tage (Conc., gez. Coeceji). 14. Oetober hatte
sie Cocceji an Stelle des verstorbenen Geheimraths Schlüter und des nach Wetzlar
bestimmten von Nüßler neben Jarriges und Bähr in Vorschlag gebracht.
Marginal des Königs: „freitag Bismarek die andern will nit FW!.