470 Nr. 281, 288. -- 20. —30. December 1732
wie es nämlich mit der Eidesleistung der geistlichen Consistorialräthe
zu halten, hiemit zur Resolution ertheilet, daß hinfüro diejenige,
welche ganz neu ins Consistorinm kommen und vorher niemals
dariu Sitz gehabt, allerdings den gewöhnlichen Eid der Consistorial—
räthe leisten, die aber, so vorhin schon Assessores Consisturii ge—
wesen, davon dispensiret sein sollen. Wornach Ihr Cuch dann.
werdet zu achten wissen.
284. Erlaß an die Preußische Regierung.
Berlin, 29. December 1732.
Ausf., ggez. Corceiji. — St.A. Koöͤnigsberg. Etatsministerium. Nr. 121b. 2.
Bestellung eines dritten Oberserretärs bei der Regierung.)
Wir haben dem dortigen Hofgerichts-Secretario Wilhelm
Richard Schlemüller auf dessen .. Ansuchen die dritte Regierungs—
secretariatsstelle des weiter avancirten Hofraths Behrends ..
accordiret und ihm auch deshalb dergleichen Bestallung, wie ab—
schriftlich hiebei lieget, ausfertigen lassen. Daher Ihr dann vor—
gedachten Schlemüller als dritten Secretarium bei Euch zu intro—
duciren und demselben alle seines obbenannten Antecessoris dabei
gehabte EKmolumenta zu genießen lassen habt, ihn auch bei etwa
künftig sich ereigenden Vacanz in die wirkliche Bedienung und das
davon dependirende Gehalt ohne fernere Rückfrage setzen möget.
Unterm 8. August 1739 wurde das Patent Schlemüllers dahin
declarirt, daß er seit der Zeit den Rang und die Prärogativen eines Hof—
raths zu genießen haben solle.?)
genommen werden. Und wann die ordre wegen des Sehütt dieser Erzpriester
in Riesenburg war durch Cabinetsordre d. d. Potsdam, 8. Mai 1732 zum Con⸗
sistorialrath bestellt worden]) nicht aus dem Cabinet (wo man diese umstände
nicht weis) ausgefertiget würe, würde auch der Schütt keinen eyd abgelegt haben.
Dahero habe ich ohnmasgeblich davor gehalten, daß man garnichts auf das P. 8.
resolviren solle. Jedoch laße ich mir auch diese verordnung als eine indifserente
sache gerne gefallen.
) Vgl. Bd. IV. 1. Nr. 125. S. 272.
2) d. Königsberg. — Ausf., ggez. Schlieben.