Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

470 Nr. 281, 288. -- 20. —30. December 1732 
wie es nämlich mit der Eidesleistung der geistlichen Consistorialräthe 
zu halten, hiemit zur Resolution ertheilet, daß hinfüro diejenige, 
welche ganz neu ins Consistorinm kommen und vorher niemals 
dariu Sitz gehabt, allerdings den gewöhnlichen Eid der Consistorial— 
räthe leisten, die aber, so vorhin schon Assessores Consisturii ge— 
wesen, davon dispensiret sein sollen. Wornach Ihr Cuch dann. 
werdet zu achten wissen. 
284. Erlaß an die Preußische Regierung. 
Berlin, 29. December 1732. 
Ausf., ggez. Corceiji. — St.A. Koöͤnigsberg. Etatsministerium. Nr. 121b. 2. 
Bestellung eines dritten Oberserretärs bei der Regierung.) 
Wir haben dem dortigen Hofgerichts-Secretario Wilhelm 
Richard Schlemüller auf dessen .. Ansuchen die dritte Regierungs— 
secretariatsstelle des weiter avancirten Hofraths Behrends .. 
accordiret und ihm auch deshalb dergleichen Bestallung, wie ab— 
schriftlich hiebei lieget, ausfertigen lassen. Daher Ihr dann vor— 
gedachten Schlemüller als dritten Secretarium bei Euch zu intro— 
duciren und demselben alle seines obbenannten Antecessoris dabei 
gehabte EKmolumenta zu genießen lassen habt, ihn auch bei etwa 
künftig sich ereigenden Vacanz in die wirkliche Bedienung und das 
davon dependirende Gehalt ohne fernere Rückfrage setzen möget. 
Unterm 8. August 1739 wurde das Patent Schlemüllers dahin 
declarirt, daß er seit der Zeit den Rang und die Prärogativen eines Hof— 
raths zu genießen haben solle.?) 
genommen werden. Und wann die ordre wegen des Sehütt dieser Erzpriester 
in Riesenburg war durch Cabinetsordre d. d. Potsdam, 8. Mai 1732 zum Con⸗ 
sistorialrath bestellt worden]) nicht aus dem Cabinet (wo man diese umstände 
nicht weis) ausgefertiget würe, würde auch der Schütt keinen eyd abgelegt haben. 
Dahero habe ich ohnmasgeblich davor gehalten, daß man garnichts auf das P. 8. 
resolviren solle. Jedoch laße ich mir auch diese verordnung als eine indifserente 
sache gerne gefallen. 
) Vgl. Bd. IV. 1. Nr. 125. S. 272. 
2) d. Königsberg. — Ausf., ggez. Schlieben.
	        
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