Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

F. W. v. Borde. Personalien in der Kurmärkischen Kaumier. 473 
der Kellner in anno 1733 . .— 300 Rthlr. 
der von Hymmen in auno 1727.. ... 250 
der von Münchow!) in anno 1738388.... 200 
so bäten sie . . des bemeldten p. von Rosey gehabtes Tractament 
der 400 Rthlr. zu ihrer bessern Subsistenz unter sie .. zu ver— 
theilen. 
Da nun diese 3 Competenten wegen ihres Fleißes und 
Application bei zugewachsener Arbeit auch eine Verbesserung wohl 
meritiren, so stellen E. K. M. wir .. anheim, ob Höchstdieselbe 
solchem Gesuch .. zu deferiren geruhen wollen. 
Der König verfügte hierzu: 
„soll mir einen vorschlagen in Platz von du Rose der soll 
das tractasment] haben soll ein alten beamten vorschlagen 
F W.“ 
Unter dem 29. Januar 1733 erging folgende Cabinetsordre an das 
General-Directorium:?) 
S. K. M... haben zwar dem General-⸗Directorio befohlen, 
jemanden in des p. von Rosey Platz vorzuschlagen, nachdem Sie 
aber bei Durchsehnng des Hofstaatsetats wahrgenommen, daß der 
Kriegesrath von Görne noch mit keinem Tractament versehen, 
sondern nur eine Pension auf bemerkten Etat gehabt,“) so haben Sie 
resolviret, daß derselbe des p. von Rose Platz bei der Kur⸗ 
märkischen Kammer nebst dessen Tractament wieder haben soll, 
dargegen die bisherige Peusion eessiret, und weilen uun also der 
vacante Platz des p. von Greiffenberg bei dem General-Directorio,“) 
1) Als Münchow 1732 bei der Untersuchung der Uckermärkischen Städte 
ein Plus (von 500 Rthlr. allein bei Prenzlau) statuirt, gab ihm der König zu 
den 100 Rthlr., die er hatte, noch 100 zu. 
Ausf. d. Potsdam. 
3) Friedrich von Görne hatte sie bereits von 1726 an in der Höhe von 
jährlich 00 Rthlr. (vgl. Cabinetsordre vom 23. Juni 1726 in Gen.Dir. Kur⸗ 
mark a. a. O.), und zwar aus der Hofstaatskassenrenthei. 
) Greiffenberg, der, ehe er Geheimer Finanz⸗ ꝛc. Rath wurde (80. Januar 
1731. — R. O. C. 1. b. 3), Landrath im Uckermärkischen und Stolpirischen Kreife 
Bestallung vom 22. März 1722) war, war auf Veranlassung des Königs 
(Cabinetsordre d. Potsdam, 19. Januar 1733: die 5 dirigirenden Minister sollen 
es ihm „jedoch mit guter Art und ganz poliment“ sagen. — R. 86. B. VIII) 
bedeutet worden, seinen Abschied zu fordern. 24. Januar hatte Greiffenberg
	        
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