F. W. v. Borde. Personalien in der Kurmärkischen Kaumier. 473
der Kellner in anno 1733 . .— 300 Rthlr.
der von Hymmen in auno 1727.. ... 250
der von Münchow!) in anno 1738388.... 200
so bäten sie . . des bemeldten p. von Rosey gehabtes Tractament
der 400 Rthlr. zu ihrer bessern Subsistenz unter sie .. zu ver—
theilen.
Da nun diese 3 Competenten wegen ihres Fleißes und
Application bei zugewachsener Arbeit auch eine Verbesserung wohl
meritiren, so stellen E. K. M. wir .. anheim, ob Höchstdieselbe
solchem Gesuch .. zu deferiren geruhen wollen.
Der König verfügte hierzu:
„soll mir einen vorschlagen in Platz von du Rose der soll
das tractasment] haben soll ein alten beamten vorschlagen
F W.“
Unter dem 29. Januar 1733 erging folgende Cabinetsordre an das
General-Directorium:?)
S. K. M... haben zwar dem General-⸗Directorio befohlen,
jemanden in des p. von Rosey Platz vorzuschlagen, nachdem Sie
aber bei Durchsehnng des Hofstaatsetats wahrgenommen, daß der
Kriegesrath von Görne noch mit keinem Tractament versehen,
sondern nur eine Pension auf bemerkten Etat gehabt,“) so haben Sie
resolviret, daß derselbe des p. von Rose Platz bei der Kur⸗
märkischen Kammer nebst dessen Tractament wieder haben soll,
dargegen die bisherige Peusion eessiret, und weilen uun also der
vacante Platz des p. von Greiffenberg bei dem General-Directorio,“)
1) Als Münchow 1732 bei der Untersuchung der Uckermärkischen Städte
ein Plus (von 500 Rthlr. allein bei Prenzlau) statuirt, gab ihm der König zu
den 100 Rthlr., die er hatte, noch 100 zu.
Ausf. d. Potsdam.
3) Friedrich von Görne hatte sie bereits von 1726 an in der Höhe von
jährlich 00 Rthlr. (vgl. Cabinetsordre vom 23. Juni 1726 in Gen.Dir. Kur⸗
mark a. a. O.), und zwar aus der Hofstaatskassenrenthei.
) Greiffenberg, der, ehe er Geheimer Finanz⸗ ꝛc. Rath wurde (80. Januar
1731. — R. O. C. 1. b. 3), Landrath im Uckermärkischen und Stolpirischen Kreife
Bestallung vom 22. März 1722) war, war auf Veranlassung des Königs
(Cabinetsordre d. Potsdam, 19. Januar 1733: die 5 dirigirenden Minister sollen
es ihm „jedoch mit guter Art und ganz poliment“ sagen. — R. 86. B. VIII)
bedeutet worden, seinen Abschied zu fordern. 24. Januar hatte Greiffenberg