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Nr. 290. — 8. Januar 1733.
Am 7. Januar 1733 wurde eine Bestallung für v. Rosey als Ge—
heimer Rath und Director bei der Preußischen Kammer ausgefertigt.
Nach einer Notiz Grumbkows sollte zugleich Lölhöfel zum Director
bei der Litthauischen Deputation declarirt werden.?)
290. Bericht der Mindischen Regierung.
Minden, 8. Jannar 1733.
Ausf., gez. Derenthal, Danckelmann, Tilemann, Coudelans, Huß, Culemann. — 3 32. Nr. 93
Combination des Tecklenburgischen Gerichts mit der Mindischen
Regierung.
E. K. M. haben schon zu verschiedenen Malens) .. intendiret
und an uns rescribiret, das Tecklenburgsche Gericht mit der hiesigen
Regierung zu combiniren; es ist aber der dazu gethane Vorschlag
noch zur Zeit nicht ins Werk gerichtet, wozu der dortige bisherige
Regierungsrath, Landrichter, auch Krieges- und Domänenrath Balcke,
weil derselbe auf solche Weise ratione utilis würde Schaden leiden
müssen, nicht wenig beigetragen haben mag. Wann nun derselbe
am verwichenen Sountage mit Tode abgegangen und bei dem
Tecklenburgschen Justizwesen eine bessere Einrichtung wohl um so
viel nöthiger ist, als über die bisherige Verfassung, da der Land—
richter abwesend und allhie sich bei der Kammer aufgehalten, der
in amtssäßigen Baurensachen mit Votum habender Generalpächter
daselbst, Hofrath Schloiman ganz illiteratus und wegen seiner
vielen Exactionen berüchtiget ist,) über das auch die Justizpflege
an und vor sich dem äußerlichen sichern Vernehmen nach nicht so
beschaffen gewesen sein soll, wie es nach denen Reguln der gött—
und weltlichen Rechten vor Gott und E. K. M. verantwortlich,
) Conc., gez. Grumbkow. — Happe hatte zu dem Vorschlage Grumbkows
betr. du Rosey bemerkt, daß ein künftiger Kammerpräsident in der Kurmark den
Verlust du Roseys beklagen würde, und Viereck hatte ihm zugestimmit.
2) Die Bestallung für den Geheimenrath Albrecht von Lölhöffel zum
Director bei der Deputation, d. 7. Januar 1733, in Gen.Dir. Osiprenßen ꝛc.
Tit. LVI. Nr. 1 (Ausf. ggez. Grumbkow, Görne). — Vgl. dazu Nr. 301. S. 496.
3) 1714 und 1721. Vgl. Bd. II. S. 80, S. 101- 105. Vgl. auch die
Eingabe der Mindischen Regierung vom 16. Febrnuar 1738 (Bd. V. 2).
9) Bgl. dazu unterm 4. Mai 1735.