Combination des Teckl. Gerichts mit der Mind. Regierung. 479
jämmerliche und bittere Klagten von deuen Unterthanen geführet
worden, wie dieses nurgedachte Kammer auf Erfordern wird be—
richten, jenes aber, die Administration der Justiz an sich, aus denen
in motu seienden Actis, wenn davon ein- und andere avociret
werden sollten, zu Tage geleget und verificiret werden kann, so
haben wir unser Pflichtverbundenheit gemäß zu sein .. erachtet,
E. K. M. hievon .. Eröffnung zu geben und Deroselben noch—
maliger Einsicht anheimzustellen, ob Sie die schon mehrmal auf dem
Papis gewesene Combination des Tecklenburgschen Gerichts mit der
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bringen zu lassen, .. geruhen wollen. Es wird nunmehro unsers,
wiewohl ganz ohnvorgreiflichen Ermessens auf keine sonderliche
Schwierigkeiten mehr ankommen; denn obvwohl in Ansehung derer
beiden Grafschaften Tecklenburg und Lingen bisher eine gemeinsame
Regierung in denen Personen des Geheimen Raths Freiherrn von
Danckelmans und Regierungsräthe Balcke (welcher nunmehro todt)
und Pontani bestanden, so hat doch solche sich auf weiter nichts
dann auf die Landeshoheits- und Kirchensachen extendiret, indem
die bloße Justizsachen zu Tecklenburg, wenn sie nicht per appellationem
ans Ober-Appellationsgericht gediehen, allda geblieben, und wann
dann das Werk solchergestalt gefasset würde, daß der dortige
Generalpächter nach beschehener Annehmung eines geschickten und
beeideten Justitiarii die erste Instanz in Ansehung derer amts—
säßigen Baurensachen, wie im Mind- und Ravensbergschen ge—
bräuchlich, behielte, die Appellationes sodann statt derer allda bisher
gebräuchlich gewesener Supplicationen und remediorum extra-
ordinariorum an unser Collegium nach festgesetzter summa appellabili
gingen, die Exemti und Schriftsassii aber das forum regiminis
immediaté sortireten, gleichwie sie bishero unter dem Landrichter
allein gestanden, und die Kirchensachen ans hiesige Consistorium,
welches notorie mit membris evangelico-resormatis hinlänglich be—
setzet, verwiesen, die publica, als Grenz-, Hoheits-, Lehns- imd
fiscalische Sachen, auch allhie an die Regierung geleget würden, so
halten wir .. dafür, daß solches nicht nur zu Beforderung E. K.
M. .. Interesse, sondern auch Abstellung derer über die bisherige
Justizpflege unsäglich geführten Querelen allerdings gereichen werde.