Tecklenb. Gericht. Reglement für die Kurm. Kammer. 481
Interstitium daselbst vorhanden ist, die .. Resolution ohnmaß—
geblich zu beschleunigen sein würde.
Wie aus späteren Akten hervorgeht, ist die Vereiniqgung des Tecklen—
burgischen Gerichts mit der Mindischen Regierung erfolgt.
291. Bericht der Kurmärkischen Kammer.
Berlin, 9. Januar 1735.
Ausfe, gez. Often, Hünicke, Neinhart, Scharden, Münchow, Thile. — Gen.Dir. Kurmart.
Tit. VI. Nr. 1.
Beobachtuug des Reglements vom 1. August 1731.
E. K. M. haben per réscriptum vom 5. Novembris a. p.ꝰ)
befohlen, zu berichten, ob demjenigen Reglement, welches uns
unterm 1. Augusti 1731 zugefertiget worden, in allen Stücken nach—
gelebet werde, und, im Fall ein und anderer Punkt in solchem
angezogenen Reglement noch nicht zur Observanz gekommen, anzu—
zeigen und zu melden, aus was Ursachen demselben nicht nach—
gelebet werde, damit nach Befinden darunter remediret werden könne.
Diesem zu .. Folge melden wir .., und zwar ad punctum
generale
1. Wegen des Chefpräsidenten, daß solcher observiret sei.
ad 2dum, So sind zwar bishero keine Revisores cassae spe-
cialiter bestellet gewesen, sondern die Revision ist vom Prüsidio
selbst geschehen; nunmehro aber sind darzu die Krieges- und
Domänenräthe von Scharden und von Görne denominiret, welche
die Revision mit den Kammer-Directore Reinhart alle Monat
zweimal, nämlich in der Mitte und zu Ende jeden laufenden Monats
übernehmen; wobei ich, der von Osten, bei Examination des monat⸗
lichen Kassenextracts allemal mit gegenwärtig zu sein und die
nöthigen Expeditiones in pleno Collegii zu besorgen allergehorsamst
nicht ermangeln werde.
ad Ztium Betreffend die Obliegenhelten des zweiten Präsidenten,
so ist solcher Punkt bishero observiret und wird ferner .. be—
obachtet werden.
i) Vgl. Nr. 158. S. 290 -295.
Cone., Auf Specialbefehl gez. Happe. — Excitatorium 7. Januar 1733.
Aeta Borussica. Behördenorganisafion V