Landrath im Mansfeldischen. Competenzen der Preuß. Behörden. 39
Functionen auf die Kammer übergehen sollten.) Der Preußischen Re—
gierung wurde daher mitgetheilt, daß der Kammer nunmehr übertragen sei:
.die Beitreibung der Grundzinser, Zapfen, Reiß, Grapen
und aller andern Gelder, so in der Hausvogteirechnung berechnet
werden, allein und ohne Eure oder desjenigen Concurrenz, welcher
künftig das oberburggräfliche Justizwesen zu respiciren bekommen wird,
2. die Direction über das Commercien-Collegium, als wovon
nur der Präsident Chef sein soll,
3. das Polizeiwesen auf den sämtlichen Freiheiten,
4. die Kammer soll) alle Judensachen zu ihrem Departement
mit haben, Euch aber ssoll] das oberburggräfliche Justizwesen, so
wie solches nach dem rathhäuslichen Reglement und in den nachhero
ergangenen Verordnungen festgesetzet ist, nebst der Inspection über
die Freiheitsche Kirchen und der Bestellung der Kirchenbedienten
verbleiben.
Die Kammer soll auch nicht nöthig haben,
„wegen solcher zu ihrem Departement mit gelegten Sachen an
Euch oder an denjenigen, welcher künftig das oberburggräfliche
Justizwesen respiciren wird, einige Requisitionales ergehen zu lassen“.
25. Immediatbericht des General-Directoriums.
Berlin, 3. Mai 1730.
Ausf., gez. Grumbkow, Creutz, Görne, Viereck, Viebahn. — Gen.-Dir. Ostpreußen und Litthauen.
Materien. Tit. XLIII. Sect. 1. Nr. 12.
Preußischer Etat.
Da E. K. M. auf unsere .. Anfrage wegen der im Preu—
ßischen Landrentei-FEtat von Trinitatis 1730 bis dahin 1731 zur
General-Domänenkasse angesetzten 263023 Rthlr. 5 Ggr. 16 Pf.
höchsteigenhändig zu wissen verlanget, ob wir davor gut sein wollen,
daß solche Summe einkommen werde, so berichten E. K. M. wir
hiedurch .., daß, wie wir allesamt, also insonderheit die vom
1. Departement es an unserer pflichtschuldigsten Treue und mensch—
möglichsten Fleiß, wie in keinem andern Stück, also auch hiebei im
geringsten nicht ermangeln lassen, sondern die Preußische Kammer
auf alle Weise dahin halten werden, daß solche 263023 Rthlr.
1) Vgl. die Verfügung Nr. 27. S. 41.