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Nr. 26, 27. — 3.- 12. Mai 1730
5 Ggr. 16 Pf., so viel in der Welt möglich ist, anhero erfolgen
mögen. E. K. M. werden aber zugleich nach Dero ., Einsicht
allergerechtest erkennen, daß vor den unfehlbaren Erfolg der Ptats
absolute zu repondiren, in keines Menschen Kräften stehe, sondern
solches allein auf Gott, der alles dirigiret, ankomme.
Denn wenn die Rtats auch noch so vorsichtig und wirth—
schaftlich gemacht sein, so kann doch ein generaler Mißwachs wie
der von 1719 und 1726 oder ein etliche Jahre auf einander
folgender allzu niedriger Kornpreis oder durch () Viehsterben und
andere Landescalamitäten, so Gott in Gnaden verhüten wolle, die
Generalpächter außer Stand setzen, ihre Contracte und folglich den
Etat zu erfüllen.
Da also das Königreich Preußen, wie alle E. K. M. übrige
Lande und Provinzien, mithin auch derselben Ptats der göttlichen
Providenz und Direction unterworfen ist und das 1. Departement
vor die Erfüllung ihrer Etats nicht weiter als die übrigen Departe—
ments vor die ihrigen repondiren kann, so werden E. K. M. auch
hoffentlich demselben ein mehres und unmögliches nicht zur Last
legen. Indessen sind nach E. K. M. .. Befehl und Willen die
263023 Rthlr. 5 Ggr. 16 Pf. aus dem General-Domänenkassen-NEtat
weggelassen worden.
Die 600 Thaler Besoldung vor die drei Calculatores oder
Durchleger, nämlich 200 Rthr. jährlich vor jeden, haben E. K. M.
auf der beiden Präsihenten von Lesgewang und von Bredow Bericht,
wie die Originalbeilage zeiget, höchsteigenhändig bereits .. approbiret.
Margiaal des Königs:
„sie sollen in Genseralj Etat vor Preussen an Setzen
160000 Rthlr. das muhs einkommen —A
26. Verfügung des Oberpräsidenten von Nassow und des Kanzlers
von Grunibkow an die Pommersche Regierung.
Stettin, 3. Mai 1730.
Protocosl gez. Loper. — St.⸗A. Stettin. Herzogl. Stett. Archiv. Pars J. Tit. 80. Nr. 670.
Regelmäßige Zusammenkünfte der Regierung.
Weilen eine Zeithero dadurch die Expedirung der Regierungs—
sachen gar sehr removiret worden, daß die Herren Räthe keine gewisse