Preuß. Etat. Zusammenkünfte der Pommerschen Regierung. 4)
Zeit sich genommen, oben zusammen zu kommen, und die Sachen
in Collegio zu tractiren, so ist beliebet, daß sämtliche Herren Räthe
alle Woche den Mittwoche in der Regierung ohne dieserwegen
specialiter convociret zu werden, erscheinen und ein jeder dasjenige,
so ihm ad réferendum zugeschrieben, mitbringen solle, damit die
behörlichen Bescheide ꝛc. wenn alles dem Collegio referiret, sogleich
abgefasset und in denen Häusern unverabscheidet nicht liegen
bleiben möge.
27. Bestallung Kunheims und Tettaus als Wirkliche Geheime Räthe
und Mitglieder der Preußischen Regierung.
Berlin, 12. Nai 1730.
Abschriften.) — GenDir. Ostprenßen. Tit. XXXIX. Nr. 1.
Kunheim und Tettau als Mitglieder der Preußischen Regierung.
Am 16. April 1730 bewarb sich der Präsident des Hofgerichts zu
Insterburg v. Kunheim um die Stelle in der Preußischen Regierung, die
der verstorbene Oberburggraf v. Tettau bisher inne gehabt hatte. Der
König verfügte zu dem Gesuche Kunheims:
„Geélneral] Disrectorium] tetto soll geheimte Raht sein
die Obesr] Burgraffcharge sol die kris und Domen kam̃er führen
und Aufsicht haben) xkunheim soll tetto Platz haben und sollen
mir in Plat- kunheim nach insterhurg ein vorschlagen?)
F W.“
Am 27. April theilte darauf das General-Directorium dem Cabinets⸗
ministerium wörtlich die Verfügung des Königs mit, ) „anheimstellend, ob
Sie dieserhalb das ferner nöthige zu besorgen gütig belieben wollen ...“
Unterm Datum des 12. Mai 1730 wurden darauf die Bestallungen
für den Obrist und Amtshauptmann zu Fischhausen v. Tettau und für
1) Conec., gez. Borcke, Cnyphausen in R. 7. Nr. 16 B.
2) VBgl. Nr. 24. S. 38.
)) Eine Cabinetsordre d. d. Berlin, 3. Juli 1730 (Abschrift R. 96. B. I),
trug speciell Lesgewang auf, jemanden nach Justerburg vorzuschlagen, der
„tüchtig und geschickt und zugleich ehrlich sei, der gerade durchgehe und kein
Fickfacker sei“.
9) Cone., gez. Grumbkow. — Ausf., gez. Creutz, Görne, Viereck, Viebahn.
R. 7. Nr. 16 B. 1.