Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

560 Nr. 348, 349. — 24. September — 4. October 1733. 
Was aber die Besoldungen anbelanget, so würden auch damit 
die Königliche Etats nicht belästiget werden dürfen. Es hat nämlich 
der General⸗Domänenkassen-Rentmeister bishero 1500 Rthlr. zum 
Tractament gehabt, und sind demselben drei Lente nebst einem 
Kassendiener gehalten worden. Wann nun dem zu bestellenden 
Ober-Empfänger in der Kurmark 1000 Rthlr. davon gegeben 
würden, wäre es zureichend, und ich würde einen sichern und 
tüchtigen Mann hiezu vorschlagen und anschaffen können. Diesem 
würden auch zwei von obgedachten Leuten nebst dem Kassendiener 
zu Hülfe gelassen werden können, daß also einer nebst 500 Rthlr. 
Tractament der Generalkasse zu Hülfe bliebe. 
348. Aus einem Bericht des Geheimen Finanz-, Kriegs- und 
Domänenraths von Werner. 
Minden, 24. September 1733. 
Abschrift. — Gen.⸗«Dir. Minden-Ravensberg. Tit. VI. Nr. 1. 
Mangelhafte Vorbildung der Mindischen Steuerräthe. 
.. Ich habe zwar .. dem Steuerrath Consbruch Information 
gegeben, ich finde aber, daß derselbe nicht diejenige vivacitée und 
den Begriff, den ein Steunerrath billig haben muß, besitzet, und daß 
das Steuerwesen allhier überall noch nicht in gehöriger Ordnung 
ist, bei der hiesigen Kammer auch niemand vorhanden, welcher denen 
Steuerräthen die nöthige Anleitung darzu geben könne. So würde 
es zu E. K. M. Dienst und zum Aufnehmen der Städte und des 
Steuerwesens gereichen, wenn E. K. M. .. zu befehlen geruhen 
wollten, daß künftiges Frühjahr entweder der Kriegesrath von 
Fuchß oder der Kriegesrath v. Werner, welches beide junge Leute 
sein, die sich wohl appliciren und vorhin doch nur wenig Zeit 
Steuerräthe gewesen, nach Halberstadt, Magdeburg, Stettin und 
Frankfurt reiseten und daselbsten die Verfassungen in Steuer-, 
Manufactur- und Commerciensachen sich bekannt machen, auch davon 
alle Information von denen der Orten befindlichen habilen Steuer— 
cäthen sich geben lassen sollten, es würde solche Reise in kurzer 
Zeit vollbracht und inzwischen deren Departements von andern mit 
versehen werden können.
	        
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