Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Kunheim und Tettau in der Preuß. Regierung. Reichenbach. 45 
„citto citto kKunheim soll sein tractament behalten und der 
junge Bublo sol eitto hin und behalten sein tractament hier und 
soll davon nach insterburg die Justitz administriren“) 
F W.“ 
Die Preußische Regierung wurde demgemäß am 29. August be— 
schieden (Conc., gez. Viebahn). 
Eigenhändiges Schreiben Friedrich Wilhelms an Thulemeier. 
— —— 
R. V. Ar. 4. 
Bestellung Reichenbachs zum Vicepräsidenten des Consistoriums ꝛc. 
tul Meier Ihr sollet ein Patent aufsetzen vor Reichenbach 
weill er Rapelliret ist) als vice Presi von konsistorio und uni- 
versiteten mit 1000. Thlr. gehaldt von kitzz“) FwWilhelm. 
Am 18. Mai 1730 übergab Thulemeier dem Könige zur Revision, 
was er ihm anbefohlen hatte zu expediren. 
Marginal: 
„citto expediatur FW.“ 
Am 19. Mai erging an Cnyphausen folgende Cabinetsordre (Ausf., 
geschrieben von unbekannter Hand): 
„Nachdem Wir zu desto mehrerer Beschleumgung der in 
Unserem Königreich, Kurfürstenthum, auch sämtlichen Provinzien 
und Landen vorfallenden Consistorial-, Kirchen-, Schulen⸗-⸗, Uni⸗ 
versitäts-, Beneficien-Präbenden-, Stifts- und andern dergleichen 
Sachen resolviret und gut gefunden, bei denselben Unsern Legations⸗ 
rath und bisherigen Residenten am Königlich Englischen Hofe 
Reichenbach zum Vicepräsidenten und Mit-Directore zu bestellen, 
inmaßen Ihr solches aus dem Patent, so Wir ihm darüber aus— 
fertigen lassen und Ihr in copia hiebei empfanget, mit mehrern er— 
sehen werdet, als fügen Wir Euch solches hiedurch zu wissen, um 
) Vgl. Nr. 53. S. 86. 
m Aus England, wo er zuerst als Legationssecretär, seit 19. Februar 1728 
als Legationsrath die Stelle eines preußischen Residenten versah. Vgl. dazu 
Droysen 1V. 3. S. 94. Anm. 1. Ueber Benjamin Friedrich Reichenbach vgl. 
sonst Pariset, L'Etat et les Eglises en Prusse sous Prédéric-Guillaume Ler 
Paris 1897) S. 92/98, wozu zu vgl. A. B. VI. 1. S. 136. 
8) Kühtze, General-Domänenkassenrentmeister. 
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