Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

46 
Nr. 28. — 18. Mai 1730. 
auch an Eurem Orte Euch .. darnach zu achten und die Noti— 
ficationsrescripte, welche deshalb an Unsere Regierungen, Consistoria 
und andere werden ergehen müssen, fordersamst ausfertigen zu lassen“. 
Das Patent ist vom 19. Mai datirt (ungezeichnetes Concept). In 
ihm wurde Reichenbach zum „Vicepräsidenten des geistlichen Consistorii 
wie auch des reformirten Kirchen-Directorii, dann auch zum Vice-Directore 
aller evangelisch-reformirten und lutherischen teutschen und französischen 
Kirchensachen, auch der geist- und weltlichen Präbenden, Beneficien, piorum 
corporum und milden Stiftungen, imgleichen zum Vice-Curatore der in 
Unserm Königreich Preußen auch sämtlichen Kur- und übrigen Landen sich 
befindenden Universitäten“ bestellt. Er soll 
„bei dem Kurmärkischen Consistorio allhier in Berlin eben 
wie bei dem reformirten Kirchen-Directorio hieselbst in Abwesenheit 
des jedesmaligen Präsidenten dasjenige verrichten und beobachten, 
was dem Präsidenten selbst, wann er gegenwürtig wäre, desfalls zu 
thun und zu beobachten obliegen würde und es denen Consistorial— 
und Kirchenordnungen und -Verfassungen, imgleichen der bisherigen 
Observanz gemäß ist. 
Wenn aber der Präsident sich gegenwärtig befindet, so hat er, 
der Vicepräsident Reichenhach, zwar Sitz und Stimme in ermelten 
Collegiis zu nehmen, jedoch des Prüsidii sich alsdann weiter nicht 
anzumaßen als nur in so weit, daß er die Concepte der resolvirten 
Sachen nebst dem Präsidenten revidiret und seinen Namen darunter 
—V 
serviret. 
Auf gleiche Art und Weise soll es auch mit allen evangelisch— 
reformirten und lutherischen, sowohl Teutschen als Französischen 
Kirchensachen, wie auch mit denen geist- und weltlichen Präbenden, 
Beneficiis, piis corporibus und milden Stiftungen, imgleichen was 
die Universitäten in Unserem Königreich, Kurfürstenthum, Provinzien 
und Landen anbetrifft, hinfüro gehalten und in solchem allem ohne 
Vorwissen, Concurrenz und Einwilligung des Vicepräsidenten und 
Condirectoris nichts vorgenommen, woferne aber der Präsident und 
der Vicepräsident sich deshalb mit einander nicht vereinigen könnten, 
deshalb von jedem absonderlich an Uns referiret und Unser .. 
Befehl darüber eingeholet werden. 
Der Vicepräsident und Mitdirector Reichenbach muß auch 
äußersten Fleißes dahin sehen und darüber halten helfen, daß eine gute
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.