Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Unzufriedenheit mit der Kurmärk. Kammer. 615 
machen und unter so vielen Restrictionen nur concediren will, daß 
er einen Schmied in seinem Dorfe ansetzen dörfe, da doch Dieselbe 
öfters sehen und erfahren müssen, daß über alle die nützliche Edicte, 
so anno 1713 und 1714, auch nachhero aus dem ehemaligen General— 
commissariat ergangen, insonderheit über die Edicte vom Hausiren 
und daß kein Inde mit kurzen Waaren, so wenig in den Städten 
als auf dem platten Lande, herumlaufen soll, nicht weniger daß 
keine unerlaubte Handwerker auf dem platten Lande wohnen sollen, 
wie auch wider die Einfuhre des fremden, auch Mecklenburgischen 
Getreides und Consumtibilien, Ausfuhre der Wolle, desgleichen 
wegen Anbau und Verbesserung der Städte, Beforderung der 
Manufacturen, Anlegung der Spinnereien, Abschaffung des ohn— 
befugten Landbrauens, Bebaunng der wüsten Stellen, Bestellung 
zuter Polizei ꝛc. so schlecht gehalten und solche von denen Kammern 
— 
Kurmärkische Kammer sich darunter sehr negligiret, so daß alle 
Polizeireuterbedienungen nur gänzlich abgeschaffet werden könnten. 
Es wundern Sich S. K. M. dahero, wie bei solchen Umständen es 
noch möglich sei, daß bei denen Accisen dann und wann ein kleines 
lus herauskommet, welches doch, wenn auf die alte principia re- 
gulativa und Edicte, auch über die ertheilte Instruction von denen 
Kammern pflichtmäßig gehalten würde, sich weit höher betragen 
müßte. .. S. K. M. befehlen demnach .. Dero General-Directorio 
hierdurch .. zuvorderst der Kurmärkischen Kammer einen starken 
Verweis zu geben, daß dieselbe zeithero nicht sorgfältiger, ihrer 
Pflicht ein schuldiges Genüge zu thun, sich bearbeitet, hiernächst 
aber wohl darauf zu denken und allen Fleiß zu thun, damit die 
alten heilsamen Edicte und principia regulativa wieder in Gang 
gebracht und alles wieder in behörigem Zustande komme; wie dann 
Höchstdieselbe insonderheit wegen der Handwerker auf dem platten 
Lande .. declariren und wollen, daß außer denen Leinwebern keine 
andere, insonderheit Schuster, Tischler, Zimmerleute, Schneider, so 
tdeine Kirchen- und Schulbediente seind, als welchen es noch per—⸗ 
mittiret sein soll, geduldet, sondern dieselbe in Zeit von vier Wochen 
alle in die Städte geschaffet und darin vor ihr Unterkommen ge— 
sorget werden soll. Zu welchem Ende von neuem eine accurate 
Untersuchung angestellet, an die sämtliche Commissarios locorum
	        
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