Kriegsvorbereitungen. Verhütung von Collisionen. 657
thun wird, an seiner Statt der Generallieutenant von Egel und
Generalmajor von Platen in Dero Preußischen Regierung wegen
der Kriegessachen und Vorfallenheiten Sitz und Stimme haben sollen;
und befehlen Sie dahero Dero General-Directorio .. das nöthige
dieserwegen zu veranlassen.!)
102. Erlaß an alle Kammern.
Berlin, 12. April 1754.2)
Conc., Auf Sperialbefehl gez. Grumbkow, Görne, Viereck, Viebahn, Happe. — Gen.⸗Dir. Pommern.
Tit. XXIX. Nr. 5.
Maßnahmen zur Verhütung von Collisionen mit den
Justizcollegien.
Es ist Uns zu Unserm nicht geringen Mißfallen hinterbracht,
daß einige Zeit her durch verschiedene zwischen Unsern Krieges—
und Domänenkammern und Justiz-Collegiis auch anderen Juris—
dictionen entstandene Streitigkeiten und Collisionen nichts als Auf—
enthalt derer Hauptsachen, imgleichen schwere vergebliche Kosten und
Schaden derer litigirenden Parteien verursachet, mithin Unsere landes—
väterliche Intention zu schleuniger rechtlicher Abthuung aller Sachen
strafbarer Weise behindert werden.
Wir befehlen Euch daher alles Ernstes, hinkünftig, wann ein
Euch zweifelhafter casus ratione jurisdictionis vorkommt, zuvorderst
auf das genaueste pflichtmäßig nachzusehen, ob und was für
fundamentelle Verfassungen, Ordnungen oder Reglements, woraus
die Competenz der Jurisdiction zu ersehen, bereits verhanden, und
solchenfalls Euch, damit es keiner vergeblichen Berichte und Anfragen
Demgemäß Erlaß vom 5. Mai 1734 an die Preußische Regierung
Ausf., ggez. Grumbkow, Viereck im St.⸗A. Königsberg a. a. O.).
Bereits am 15. März 1734 war im Geheimen Etatsrath beschlossen
worden, ein Rescript derart an alle Kammern ergehen zu lassen. Das Project
dazu war dem General⸗Directorium zur Begutachtung zugesandt worden (Ausf.,
gez. Schlippenbach, Broich, Marschall, Bülow). Unterm 12. April sprach das
General-Directorium sein völliges Einverständnis damit aus und erklärte sich
bereit, einen Erlaß an die Kammern expediren zu lassen, doch mit dem Beifügen,
daß sie „soviel möglich zum Voraus alle casus, worüber noch Zweifel sein möchte,
... specificiren und einsenden sollen, damit die Sache mit einmal reguliret werde“
(Conec., gez. Viebahn).
Acta Borussica. Behördenorganisation V