Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 404. — 16. April 1734. 
Schultze würde besser thun, wann er sich um das Christenthum in 
Königsberg, wohin er gesetzet ist, bekümmerte und den Hof nicht 
mit Sachen behelligte, welche über seinem Verstand sind. 
104. Bestallung für den Capitän von Grumbkow als Adjunct des 
Oberhauptmanns zu LCLauenburg und Bütow. 
Berlin, 16. April 1734. 
Conc., gez. Viebahn. — Gen.Dir. Pommern. Tit. XX. Nr. 20. 
Adjunet des Oberhauptmanns zu Lauenburg und Bütow. 
Durch Cabinetsordre, Potsdam, 12. April 1734, war der Capitän 
von Grumbkow zum Adjuncten des Oberhauptmanns zu Lauenburg und 
Bütow bestellt worden.) In seiner Bestallung heißt es: 
.. Absonderlich muß er, wenn er hiernächst zum Besitz und 
Genuß dieser Function gelanget, diejenige Verrichtungen, so zu der 
Zeit, als die Lauenburgische und Bütowsche Lande noch bei der 
Kron Polen gewesen, von denen Woiwoden, Vicewoiwoden und dem 
dubcameracio der Lande Preußen zu deren Verwaltung und Bestem 
geschehen, in solchen Districten denen Verfassungen gemäß gehörig 
expediren, auch mit Zuziehung eines evangelischen Predigers des 
Orts diejenige Sachen, so zwischen denen Predigern daselbst vor— 
lommen und sonst ad forum ecclesiasticum gehören, schlichten, nicht 
minder Unsere hohe Regalia und Jura durchgehends sowohl in 
ecclesiasticis als politicis wohl und genau beobachten und dahin 
sehen, daß Unsere Grenzen und Gerechtsame auf keinerlei Weise ge— 
schmälert, auch die Aemter und Städte für kein ander korum als 
das judicium capitanéale, salva appellatione an Unsere höchste 
Person, gezogen, übrigens aber einem jeden derer in den Lauen— 
burgischen-Bütowschen Landen Eingesessenen prompte und unparteische 
Justiz ohne Ansehung der Personen, auch ohne Annehmung einiger 
Geschenke oder Promessen administriret, zu dem Ende auch die 
Seymicks und Gerichtstage ordentlich und zu rechter Zeit gehalten 
werden. Ferner soll er sich sodann zu Bütow alle Marktzeiten, so 
oft es seine anderweite Verrichtungen in Unserm Dienst zulassen, 
Ausf. — An die Reerutenkasse hatte Grumbkow 196 Thlr. 12 Gr. zu 
ah!en
	        
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