Anstalten für den Krieg. Clevischer Vicekanzler. 663
sie alles sollen zu sagen haben, und sollen eine große Autorität
haben; aber Einer soll nichts thun können, sondern müssen alle vier
einig sein, sonsten ihre Ordre und Verfassung nicht respectiret
werden, wo sie nicht alle 4 unterschreiben.
Also werden sie wollen die 4 wissen.
Der Gen. von Grumbkow, dirigirender Ministre Happe gehen
mit, General-Feld-irectorium zu reguliren.
Dann muß Gen.-Proviant-Amt einige mit: Engel, Deutsch,
der junge Linde, wo nicht mehr, wann es noth ist.
In Berlin bleiben Görne, Viereck, Viebahn.
Dieweil allerhand kann vorfallen, so soll der Holsteiner in
Berlin und Churmark, Pommern, Magdeburg Commando haben,
also mit ihm alles communiciren, wann es mit andern Puissancen
oder March-Proj., von der Armee Gelder alles concertiren.
Ordré an Ninistére, daß sie sollen Culeman von allen in—
formiren, und soll Weinreich sie zusammen abthun und expediren,
aber nichts uuterschreiben als die dirigirende Ministres von Direc-
torium; aber die beiden Leute sollen mit; wann auswärtige Affären
vorkommen, sollen die mit zu Rathe gezogen werden. Also mit
Gottes Hülfe die Sachen in Ordre und gute Verfassung bleiben
werden. Fr. Wilhelm.
106. Bestallung Dietrich Heinrich Beckers zum Clev- und Närkischen
Vicekanzler.
Berlin, 3. Mai 1734.
Coue., gez. Broich. — I. 34. n. 16 4. 2.
Clev- und Märkischer Vicekanzler.
Am 21. Mai 1733 war der Clevische Geheime Regierungsrath
Dietrich Heinrich Becker zum Director bei der Clevischen Regierung bestellt
worden.i) Er hatte danach
„das Directorinm seinen Pflichten gemäß zu respiciren, in
Abwesenheit des Vicekanzlers selbiges gehörig zu führen und dahin
zu sehen, daß bei der Regierung und Kanzlei alles ordentlich zu⸗
gehe.“
Abschrift. — Gen.Dir. Minden-Ravensberg. Tit. LIXa. Nr. J. vol. J.