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Nr. 407, 408. — 6. - 14. Mai 1734.
Als Becker sich am 30. März 1734 dafür bedankte,) bat er „noch
diese Gnade hinzu zu thun“ und ihm, wie 1733 dem Geheimen Rath von
Raesfeld, das Prädicat eines Vicekanzlers hierselbst mit allen Prärogativen
und Vorzug beizulegen.,) Durch Cabinetsordre vom 29. April 17343) ge—
währte der König die Bitte. In der Bestallung heißt es:
„Nachdem Wir . gut gefunden, das Clev- und Märkische
Vicecancellariat wieder mit einem geschickten Mann, der von des
Landes Verfassung, Privilegien und Gerechtsamen eine vollkommeue
Cognition und Wissenschaft, auch eine vieljährige Erfahrung er—
langet hat, und Wir alle diese Qualitäten bei Unserm Clev- und
Märkischen Regierungsrath und Directorem bei der Regierung, auch
Landrentmeistern von Beckern gefunden“,
wird er zum Vicekanzler bestellt,
„in der festen Zuversicht, daß derselbe diesem wichtigen Amt
der Gebühr vorstehen, des Landes Bestes und Aufnehmen äußersten
Fleißes befördern, Unsere Regalia und Gerechtsame in- und außer—
halb Landes gehöriger maßen respiciren und beobachten, Unser
höchstes Interesse nach seinem äußersten Vermögen sich angelegen
sein lassen und dahin sehen wird], daß Recht und Gerechtigkeit ge—
bührend administrirt werde und einem jeden unparteiische Justiz
widerfahre“.
Becker hatte 1733 die Antwartschaft auf das Gehalt des Envoyé
extraordinaire im Haag, Masch, erhalten. Als dieser 158. November 1734
starb, bekam es, trotzdem das General-Directorium den König zwei Mal
daran erinnerte, vielmehr der Vicekanzler von Raesfeld (December 1734).
107. Immediatbericht der Justiztminister Cocceji, Viebahn und Broich.
Berlin, 6. Mai 1734.
Ausf. — R. 82. Nr. aA1.
Reglement betr. die Predigereinführung in Minden-Ravensberg.
Wie die Mindische Kammer wie auch die Landstände sich ..
beschweret, daß die Prediger im Mindischen und Ravensbergischen
durch die excessive Kosten bei der Introduction von der Nindischen
Regierung ruiniret würden, haben E. K. M. .. anbefohlen,
Ausf. d. Berlin.
) Er offerirte dafür 300 Rthlr. zur Recrutenkasse.
) d. Berlin. Ausf.