Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 409- 412. — 26. Mai — 11. Juni 1734. 
409. Cabinetsordre an Broich. 
Berlin, 20. Mai 1734. 
Ausf. — R. 54. Nr. 31. 
Das Uckermärkische Quartalgericht erhält den Namen eines 
Obergerichts. 
—AVVVVVOD—— 
Quartalgericht nunmehro aus besondern Gnaden zu Dero Ucker— 
märkischen Obergerichte declariret, befehlen also Dero Wirklich Ge— 
heimten Etats- und Kriegs-Ainistre von Broich hiedurch .., solches 
nicht allein ausfertigen, sondern auch gehörigen Orts bekannt machen 
zu lassen. 
Demgemäß Erlaß an den Geheimten Etatsrath, an das Kammer— 
gericht, die Kurmärkische Kammer und die Kurmärkische Landschaft, Berlin, 
2. Juni 1734.) 
tlO. Cabinetsordre an das General-Directorium. 
Berlin, 28. UNai 1734. 
Ausf. — Gen.⸗Dir. Magdeburg. Tit. VI. Nr. 11. 
Bestrafung eines Magdeburger Landrathes. 
S. K. M. ꝛc. remittiren an Dero General-Directorium hiebei 
. was der Landrath von Angern zu seiner Entschuldigung, daß 
er das Regiment von Jeetze einen so weiten Marsch in einem Tage 
durch das Anhaltsche geführet, vorgestellet; da Sie aber solches 
nicht hinlänglich finden und wollen, dad dieser Landrath von Angern 
cassiret sein oder 300 Rthlr. ad pias causas erlegen soll, als be— 
fehlen Sie gedachtem Dero General-Directorion.,„ dieserhalb das 
nöthige zu verfügen. 
Dbwohl Angern erklärte, daß ein Versehen vorliege, an dem nicht 
er, sondern der Landrath von Paulowsky in Halle die Schuld trage, und 
obwohl der Oberst von Jeetze das attestirte, ging der König von seiner 
Ueberzeugung nicht ab.?) 
Durch einen Erlaß „Auf Specialbefehl“ vom 2. Febrnar 1735 
(Conc.,, gez. Grumbkow) forderte das General-Directorium schließlich 
q Mylius II. 1. Nr. 260. 
) Marginal zum Immediatbericht des General-Directoriums vom 7. Juli 
1734 (Ausf., gez. Grumbkow, Görne, Viereck, Viebahn, Happe. Cone., gez. 
Grumbkow): „Sonder Resonniren FW. Passatti.“
	        
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