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Nr. 409- 412. — 26. Mai — 11. Juni 1734.
409. Cabinetsordre an Broich.
Berlin, 20. Mai 1734.
Ausf. — R. 54. Nr. 31.
Das Uckermärkische Quartalgericht erhält den Namen eines
Obergerichts.
—AVVVVVOD——
Quartalgericht nunmehro aus besondern Gnaden zu Dero Ucker—
märkischen Obergerichte declariret, befehlen also Dero Wirklich Ge—
heimten Etats- und Kriegs-Ainistre von Broich hiedurch .., solches
nicht allein ausfertigen, sondern auch gehörigen Orts bekannt machen
zu lassen.
Demgemäß Erlaß an den Geheimten Etatsrath, an das Kammer—
gericht, die Kurmärkische Kammer und die Kurmärkische Landschaft, Berlin,
2. Juni 1734.)
tlO. Cabinetsordre an das General-Directorium.
Berlin, 28. UNai 1734.
Ausf. — Gen.⸗Dir. Magdeburg. Tit. VI. Nr. 11.
Bestrafung eines Magdeburger Landrathes.
S. K. M. ꝛc. remittiren an Dero General-Directorium hiebei
. was der Landrath von Angern zu seiner Entschuldigung, daß
er das Regiment von Jeetze einen so weiten Marsch in einem Tage
durch das Anhaltsche geführet, vorgestellet; da Sie aber solches
nicht hinlänglich finden und wollen, dad dieser Landrath von Angern
cassiret sein oder 300 Rthlr. ad pias causas erlegen soll, als be—
fehlen Sie gedachtem Dero General-Directorion.,„ dieserhalb das
nöthige zu verfügen.
Dbwohl Angern erklärte, daß ein Versehen vorliege, an dem nicht
er, sondern der Landrath von Paulowsky in Halle die Schuld trage, und
obwohl der Oberst von Jeetze das attestirte, ging der König von seiner
Ueberzeugung nicht ab.?)
Durch einen Erlaß „Auf Specialbefehl“ vom 2. Febrnar 1735
(Conc.,, gez. Grumbkow) forderte das General-Directorium schließlich
q Mylius II. 1. Nr. 260.
) Marginal zum Immediatbericht des General-Directoriums vom 7. Juli
1734 (Ausf., gez. Grumbkow, Görne, Viereck, Viebahn, Happe. Cone., gez.
Grumbkow): „Sonder Resonniren FW. Passatti.“