Uckerm. Obergericht. Bestrafung Angerns. Maßregeln gegen die Pest. 667
Paulowskys Verantwortung auf die wiederholte Erklärung Angerns ein,
daß jener schuldig sei. Durch seinen Bericht vom 19. Februar, d. Halle,
kounte er sich jedoch völlig rechtfertigen: er wies nach, daß Angern auf
dem ihm von Paulowsth zugestellten Billet statt Braschwitz Brachwitz ge—
lesen und damit der betreffenden Compagnie einen Umweg von 5 Stunden
verursacht habe.
Uebrigens ließ der König die Strafe durch Viebahn beitreiben und
die Summe sich persönlich auszahlen.
411. Erlaß an die Preußische, Neumärkische und Pommersche
Regierung und die entsprechenden Kammern.
Berlin, 4. Juni 1734.
XE
Vorsichtsmaßregeln gegen die Pest.
Weil die Nachrichten, daß sich an einigen Orten in Polen die
Pest äußere, auch bereits einige Oerter deshalb gesperret worden,
continniren, solche auch nicht ganz ohne Grund zu sein scheinen, so
haben Wir der Nothwendigkeit zu sein ermessen, Euch hierdurch .,
Befehl zu ertheilen, dieserhalb, so viel möglich auf Eurer Hut
zu sein und Euch zu dem Ende sofort nach denen rechten Orten,
wo die Pest grassiret, und den eigentlichen Umständen auf das
allergenaueste zu erkundigen, Uns auch demnächst von allem, was
Ihr desfalls in zuverlässige Erfahrung gebracht, Euren .. Bericht
fordersamst zu erstatten, damit darauf alsdann dem Befinden nach
das nöthige und diensame weiter vorgekehret und veranstaltet
werden könne.
112. Erlaß an den Geheimen Kriegs- und Domänenrath Schmaltz.
Berlin, U. Juni 1734.
Cone., gez. Viereck. — Geu⸗Dir. Geuneraldepartement. Tit. XIV. Nr. 3.
Schmaltz — Präsident des Ober-Collegium Nedicum.“
Wir haben nach erfolgtem Absterben des Präsidis bei Unserm
Ober-Collegio medico Stahl .. gut gefunden, daß erwähntem
11) Immediatbericht Viebahns vom 28. Juli 1736 (Ausf.) und Quittung
des Königs, Berlin, 17. August 1735 (Conc., gez. Viebahn).
2) Seine Bestallung (ggez. Viereck) in R. 108. A. B 2.