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Nr. 412-414. — 11.-529. Juni 1734
Collegio ein Membrum aus dem General-Directorio zugefüget
werden und selbiges wie die bei denen Provincial⸗Oollegiis medicis
bestellte Kriegsräthe das Directorium, jedoch unter der Ober—
direction des bei dem Ober-Collegio medico verordneten Chefs,
Unsers Wirklich Geheimen Etats- und dirigirenden AMinistre von
Viereck, führen solle, damit alles nach Unserer .. Intention in be—
ständiger guten Ordnung erhalten und dasjenige, worüber mit dem
General⸗Directorio communiciret werden muß, durch selbigen so viel
kürzer und besser mit befordert werden könne.
Und wie Wir Euch wegen Eurer Uns angerühmten Geschick—
lichkeit, auch bei der geführten Direction des Magdeburgischen
Collegii medici erhaltenen Erfahrung solche Verrichtungen auf—
zutragen .. resolvirt, als committiren und befehlen Wir Euch hie—
durch .. Euch oberwähnter Direction zu unterziehen, bei denen ge—
wöhnlichen Sessionen des Ober-Collegii medici, zumalen dessen Chet
und Ober-Director selbigen nicht beständig beiwohnen kann und
wegen seiner andern Geschäften davon .. dispensiret worden, Euch
fleißig einzufinden, die Euch von dem Chef zugesandte Berichte und
Memorialien nach denen Departements gehörig zu distribuiren und
alle Expeditiones mit zu revidiren, anbei dahin zu sehen, daß der
Vortrag fleißig und ordentlich geschehe und sowohl die Provincial—
Collegia medica als andere Sollicitanten prompt und aufs kürzeste
beschieden, die Sachen auch in der Expedition nicht aufgehalten, die
Registratur in gehöriger Ordnung gebracht und erhalten, vornehmlich
auch die Justiz solchergestalt administriret werde, damit nach Unserer
.. Jntention denen dem Publico so nachtheiligen Contraventionen
des heilsamen Medicinal-Edicti zwar zureichlich vorgebeuget, alle
überflüssige und kostbare Processe aber und derselben Verzögerung
äußerst vermieden werden mögen.
Und wie Ihr überhaupt an vorgedachten Unsern p. von
Viereck als Chef- und Ober-Direéctorem hiedurch angewiesen werdet,
also habt Ihr nicht allein Eure Gedanken, worin sonst die gute
Ordnung bei diesem Collegio noch ferner befordert werden könnte,
demselben zu eröffnen, sondern ihm auch von denjenigen Sachen,
so in seiner Abwesenheit bei denen gewöhnlichen Sessionen vor—
kommen, fleißige Nachricht zu geben, besonders aber von erheblichen
und zweifelhaften Fällen demselben zufoderst Vortrag zu thun,