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Nr. 37. — 20. Juni 1730.
dahero auch wenig bei Uns in der Regierung ssich] einfindet, folglich auch
sich meiner des Vicepräsidenten Subordination verschiedentlich entziehet,
dieser auch die Schlüssel zu gedachtem Archiv vor seiner Abreise nach Berlin
mir nicht extradiret hat, um nöthigenfalls solchen jetzo gebrauchen zu
können, nicht injungiret werden soll, und wegen des bei dem Magistrat
als Ersten Bürgermeister habenden offieii, welches ohnedem mit dem bishero
bekleideten Regierungs-Archivario ganz incompatibilia und diversa sind,
aufzugeben, sich hinkünftig und solange er Bürgermeister bei der Stadt
Minden ist, des Regierungs-Archivi gänzlich zu enthalten“.
In einem Erlaß, Berlin, 12. Januar 1731 (Conc., Auf Special⸗
befehl gez. Viebahn), ward Derenthal mitgetheilt, daß man zufrieden sei,
daß ein anderer ad interim als Registrator gewählt werde, weil sich der
Seerand noch nicht eingefunden, und verlautet, daß er solche Function
nicht verlange. Bezüglich des zweiten Punktes soll er sich an den „ge⸗
hörigen Ort“ wenden, an Herrn von Plotho.
37. Erlaß an die Clevische Regierung und Kammer conjunctim und
Schriftwechsel zwischen den Berliner und Clevischen Behoörden.
Berlin, 20. Juni 1730.
Conc., gez. Görne, Viebahn. — Gen.«Dir. Cleve. Tit. CVII. 2. Vol. II (R. 34u. 133 h. 3).
Betr. die Cleve-Märkischen Jurisdietionen.)y
Es ist Unserer wegen derer Clev- und Märkischen Juris—
dictionen an Euch, die Kammer, unterm 11. Februarii 1727 er-
gangenen und unterm 6. Julii 1728 wiederholten Verordnung
bisher gar nicht nachgelebet worden, inmaßen Wir darin befohlen,
daß der advocatus sisci mittelst einer Vorstellung die bei gedachten
Jurisdictionen vorgegangene alldort gnugsam bekannte Contra-
ventiones und Mißbräuche Euch, der Regierung, anzeigen und
darauf dringen sollte, damit
1. die seit dem Receß vom 23. Octobris 1666 an privatos
gekommene Jurisdictiones denen Aemtern wieder beigeleget,
2. die übrige aber der Instruction de anno 1648 gemäß ein—
gerichtet werden möchten.
Ihr, die Kammer, habt auf keinen dieser Punkte seit dem
27. Julii 1728 geantwortet.
J Vgl. dazu Bd. IV. 2. Nr. 96. S. 1356- 18