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Nr. 462 464. — 22. Februar — 9. März 1735
mit mehrerm ersehen.) Ihr habt Euch also darnach .. zu achten
und hiernächst existeute casu de concert mit Unserer dortigen
Regierung ohne fernere An- und Rückfrage wegen desselben Ver—
pflichtung und Introduction gehörige Verfügung zu thun.
162. Cabinetsordre an den Etatsminister von Cocceji.
Potsdam, 22. Februar 1755.
Ausf. — l. 7. Nr. 156.
Unordnungen in der Preußischen Regierung,
S. K. M. ꝛc. sind in Erfahrung gekommen, daß in der Preu—
ßischen Regierung öfters viele Dispüte vorkommen, woraus allerlei
Unordnungen entstehen; weilen Sie aber solches abgestellet wissen
wollen, so befehlen Sie Dero Wirklich Geheimten Etats⸗IMinistre
von Cocceji hiedurch .., die Verfügung zu machen, daß über alle
bei der Preußischen Regierung vorkommende Sachen von denen
Secretariis richtige Protocolla gehalten und eines jeden sein Votum
niedergeschrieben werden müsse; dabei denn einem jeden freistehen
soll, sein Votum nach Pflicht und Gewissen frei und ungehindert
abzugeben, und niemand, bei Sr. K. M. Ungnade, des andern sein
Votum durchnehmen oder denselben deshalb zur Rede setzen, viel
weniger Anzüglichkeiten dagegen gebrauchen soll; wie denn auch um
besserer Ordnung willen künftig alle Akten bei der Regierung
ordentlich eingeheftet werden sollen.
Unterm 28. Februar 17365 erhielt die Preußische Regierung den
entsprechenden Befehl (Conc., gez. Cocceji).
1653. Immediatbericht Coccejis.
Berlin, 25. Februar 1755.
Ausf. — R. 122. Nr. 34. 24.
Nachfolger Dalençons in der französischen Colonie.
Der Hofrath Dalençon (welcher vom Anfang der Refuge bei
dem Conseil français gewesen und also das Rtablissement der
i) d. eodem die. — St.«A. Stettin. Hzgl. Arch. Pars J. Tit. 79. Nr. 75.
Bonin war 10. Februar 1735 Cösliner Hofgerichtsrath geworden (Cone., gez.
Broich. R. 30. Nr. 1196): Sitz zunächst Glasenapp, 29. October 1737 wurde
er Pommerscher Regierungsrath (R. 30. Nr. 48)