Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

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Nr. 426—428. - 14.-16. April 1739. 
Etats- und SkiegeS-'Ministre Herrn von Viebahn aus dieser Welt 
abzufodern. Dieser Verlust fällt mir gewiß recht schmerzhaft, weil 
ich an ihn einen großen Freund und Gönner verloren. Ich danke 
aber dabei Gott, daß er diesen Abgang durch andere Patronen 
wieder ersetzet hat, daß ich mich derselben Hülfe und kräftigen 
Assistenz bei allen vorkommenden Fällen versehen darf, und also im 
Stande zu sein verhoffe, ferner trcugehorsame Dienste zu leisten. 
Das Projekt zum Steueretat pro anno 1739 ist von der Re 
gierung eingesandt worden, und obzwar darin einige neuere Punkten 
zum Beschwer des Landes abermals aufgeführet worden, so sind 
dieselbe dennoch verworfen, nnd der Negiernng [ist] dieserhalb 
Weisung geschehen. E. Hochedclgebvrncn hätte ich gern die Ab 
schrift, als warum ich mich bemühet, dienstlich übersandt; cs ist aber 
dieselbe auch gegen einen offerirten räsonablen lieoompens nicht zu 
erhallen gewesen?) 
In der Landesvermessungssache^) hat sowohl die Regierung als 
auch die Kammer berichtet, diese bleibt bei der einmal gefaßten 
irrigen Meinung, daß gemelte Vermessung sowohl S. K. M. als 
auch dem Lande höchst nöthig nnd nützlich wäre, jene aber verwirft 
solches gänzlich, nnd ist dahero S. K. M. die ganze Sache mit 
Anführung beiderseitigen Argumenten vorgestellet worden, worauf 
höchstdieselbe dieses Marginale gesetzet: 
was nützet mir dieses und wieviel kostet es'? 
Nun ist bekannt, daß anstatt der in Anschlag gebrachten 
Kosten ü 8000 Nthlr. dieselbe sich schon bis auf 20000 Rthlr. be 
laufen, überbeut ist man allhier von dem Nutzen und Nothwendig 
keit dieser Sache garnicht persuadiret, daß also das ganze Projekt 
längst übern Haufen gegangen sein würde, wann die Kammer nicht 
ihren gemachten Plan mit so großem Eifer bishero pvussiret hätte. 
Es wird aber nunmehro ehestens eine anderweite Vorstellung acl 
regem abgehen und glaubt mau, daß darauf eine dccisive Resolution 
erfolgen werde re. 
9 Wohl die Folge der Ordre vom 3. April 1739 (Nr. 415. S. 743 ff;. 
2 ) Vgl. dazu Nr. 211. S. 374—376 und Nr. 481,
	        
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