Neue Departementsvertheilung in Pommern. 773
Am 18. November übersandte darauf die Pommersche Kammer einen
Entwurf, der am 28. November vom Könige approbirt wurde.y Mitglieder
des ersten Departements waren darnach: Geh. Rath und Director v. Borck,
Geh. Rath v. Beggerow, Regierungsräthe v. Rapin, v. Küssow, v. Laurens.
Mitglieder des zweiten Departements: Geh. Räthe v. Laurens, v. Schweder,
Kriegs- und Domänenräthe Uhl, Schönholtz, Sprenger, Regierungsrath
v. Natzmer.
Unterm 4. Januar 1736 erhielt die Pommersche Kammer die Mit—
theilung (Conc., gez. Grumbkow), es sei nachträglich bemerkt worden, daß
in der Repartition
„weder des (ommercii noch des Kriegs- und Domänenraths
Vanselow, welchen Wir doch zu denen Commerciensachen bei Eurem
Collegio insonderheit bestellet haben, Erwähnung geschehen.“
Es wird deshalb befohlen die Commerciensachen zu dem Departement,
„wo Ihr es am convenablesten findet, zu legen“ und Vanselow alle beim
Colleg vorfallenden Commerciensachen aufzutragen.
Am 25. Juni 1737 übersandte der Chefpräsident v. Grumbkow eine
neue Eintheilung der Pommerschen Departements zur Genehmigung.?)
Er erhielt aber unterm 2. August die Resyolution, daß
„da der p. Uhl und p. Lanius nach der Neumark translociret
und dagegen der p. Hille als Director, der p. Wilcke aber als
Mitglied in des p. Uhl Platz nach der Ancienneté in die dortige
Kammer gesetzet, solch Project darnach geändert werden müsse.“
Aus einer Eingabe Grumbkows vom 16. August 1737 trug das
General⸗-Directorium am 8. September dem Könige folgendes vor:)
wissen bekaunten erheblichen Ursachen in diese Affaire nicht ferner meliren würde:“
„Sie wollten des Herrn Ober-Präsidenten Bxc. und dem Collegio überlassen,
was dieselben hierunter zu verfügen gutfinden“. — Der Bericht vom 18. ist denn
auch nicht von Grumbkow mit unterzeichnet worden.
Erlaß vom 14. December 1735 (St.⸗A. Stettin a. a. O.).
Es sollten darnach zum ersten Departement gehören: Director v. Roh—
wedel, Geh. Rath v. Schweder, Regaierungsräthe v. Rapin und v. Laurens, Kriegs-
und Domänenrath Stißer. Zum zweiten Departement: Director v. Borck, Geh.
Rath v. Laurens, Kriegs- und Domänenräthe Uhl, Schönholtz, Sprenger, Vanselow,
Regierungsrath v. Natzmer.
8) Conc., gez. Görne. Ausf., gez. Görne, Viereck, Viebahn. Grumbkow
hatte weiterhin darauf hingewiesen, daß mit Hille der dritte Director in die
Pommersche Kammer käme, während diese nur 2 Departements habe.