Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

784 Nr. 495, 496. — 25. August — 2. September 1735. 
Dem Befehl, ein Ediet wegen Abstellung und Bestrafung der falschen 
und unwahren Berichte zu entwerfen, kam Blumenthal unterm 9. Sep— 
tember nach (Conc.). Der König approbirte es. Unterm 19. September 
wurde es durch Circularerlaß bekannt gemacht. 
Cabinetsordre an den Etalsminister von Bappe. 
Berlin, 25. August 17535. 
Abschrijt. — RK. 9. B. 12. 
Magdeburgische Kammeraugelegenheiten. 
Mir ist sehr lieb aus Eurer Vorstellung vom 24. dieses zu 
ersehen gewesen, daß bei Eurer Anwesenheit in dem Magdeburgischen 
Ihr ausgefunden, wie von denen 15000 Rthlr., welche zu Be— 
streitung der dortigen Kavalleriegelder aus der General-Kriegeskasse 
zugeschossen werden müssen, ohne einige Erhöhung 10000 Rtihlr. 
davon in der Provinz aufgebracht werden können. Ich approbire, 
daß die sogenannten Freien in dem Mansfeldischen nebst der Con— 
tribution, so bisher alleine erleget, auch hinfüro die Kavallerie— 
gelder mit abführen müssen, und zweifele folglich nicht, daß, wenn 
hiernächst einmal die überflüssigen Pensions und die zum Theil un— 
nöthige Gehälter, so auf dem Magdeburgischen Steuer, Itat stehen, 
retranchiret werden, alsdann das noch fehlende Quantum mehren— 
theils erfolgen werde. Daß künftig, wenn Fracht- oder andere 
Wagens in Magdeburg einkommen, solche jedesmal durch eine Wacht 
vom Thore bis zu dem Packhof begleitet werden, approbire Ich, 
wie nicht weniger, daß anstatt des an dem Quai anzufertigenden 
Stackets eine Mauer mit Schießscharten von 6 Fuß hoch gezogen, 
dazu aus der dortigen Kämmerei-800 Rthlr. mit hergegeben und 
die alsdann dazu noch benöthigte 30 Rthlr. aus dem neuen Accise— 
überschuß genommen werden, als welcherhalb Ihr bei dem General— 
Directorio das nöthige zu verfügen habct. Da auch der Präsident 
von Katte mit Beibehaltung seiner Pension von 400 Rthlr. die 
Dimission erhalten,) so accordire Ich, daß der p. von Platen nun— 
mehro das Präsidium allein führen und die noch übrige Besoldung 
95. 
EVgl. Nr. 491. S. 777
	        
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