Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 497. — 2. September 1736. 
absolut und unumgänglich baar nöthig und anders nicht zu er— 
halten noch zu menagiren ist, damit dasjenige, so in einem Jahr 
nicht ausgegeben wird, dem andern dazu zu Hülfe komme, in welcher 
Maße die solchergestalt ganz necessaire baare Ausgaben auch aus 
dem von Uns hierzu determinirten Quanto und wann zumahlen 
ein Jahr dem andern zu gute kommt, werden zu bestreiten sein, 
wornach Ihr Euch zu richten habt, weil Wir ein mehreres darzu 
zu geben nicht gemeinet sind, es wäre dann, daß ein gar extra— 
ordinairer Casus, worüber Wir dann Euren specialen Bericht er— 
warten, vorfiele. Da von denen Beamten auch noch viel Inquisitions— 
kosten sollen vorgeschossen sein, so müssen solche nach vorangeführten 
Principiis erst gründlich und verlässig examiniret und festgesetzet 
werden, da Wir dann versichert sind, daß dergleichen ganz necessaire 
baare Ausgaben, so übrig bleiben, sich wenig finden und Uns also 
auch darnach und mit Recht nicht zur Last fallen werden. Ein 
mehreres aber kann Niemand prätendiren, wofür Ihr auch pflicht— 
mäßig zu sorgen und besondere Attention darauf zu nehmen habt, 
daß solches nicht geschehe. 
Nach Sahme S. 972ff. erging darauf unter dem 7. September 1735 
ein Patent wegen der Kosten bei den Criminalprocessen. 
197. Cabinetsordre an das General-Directorium. 
Berlin, 2. September 1755. 
Ausf. — Geu.⸗Dir. Clebve. Tit. LIX. Nr. 13. vol. 5. 
Personalveränderungen in der Clevischen Kammer. 
Sr. K. M. .. hat der Etats-Ministre und Präsident von 
Borck berichtet, daß der Director Duhram verstorben und dabei 
wegen Besetzung dessen Stelle wieder Vorschläge gethan; weilen 
Sie aber solches nicht approbiren, so befehlen Sie Dero General— 
Directorio .., Jemanden allhie auszusuchen, der wieder nach Cleve 
in des Duhrams Stelle geschicket werden könne und dazu die nöthige 
Capacität hat .. 
Das General-Directorium schlug darauf am 6. September vor 
(Ausf., gez. Grumbkow, Görne, Viebahn): 
1. den Magdeburgischen Kriegs- und Domänenrath Kögeler, 
2. den Kriegs-und Domänenrath Geelhaar. An dessen Stelle könnte
	        
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