Personalien der Clevischen Kammer.
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Da der Clevische Krieges- ꝛc. Rath Durham wegen seiner
schwächlichen Gesundheit des Directoris Geelhar gehabte Steuer—
rathsbedienung nicht übernehmen kann, so haben E. K. M. uns
befohlen,) einen Regimentsquartiermeister in Vorschlag zu bringen;
worauf wir .. anzeigen, wie E. K. M. schon dem Regiments⸗
quartiermeister Dohnaischen Regiments Göring eine Anwartung auf
eine Rathsstelle in der Clevischen Kammer oder 'eine Steuerrath—
bedienung ertheilet haben.,) Wir zweifelen aber, es werde so wenig
der Göring als sonst ein anderer Regimentsquartiermeister obge—
dachte Steuerrathbedienung gerne annehmen, weilen die dabei ge—
wesene Besoldung der Director Geelhar behalten und von des
Durhams Gehalt nur noch 400 Rthlr. vor den neuen Steuerrath
übrig geblieben.
Indessen hat der Auditeur Bardelebenschen Regiments Her—
mann, welcher auch auf eine Steuerrathbedienung, und zwar des
p. Esseln seine, bereits exspectiviret ist, sich erkläret, diese Steuer—
rathstelle mit denen noch vacanten 400 Rthlr. zu übernehmen.
Königliches Marginal:
„Barlehen sol haben
F W.“
Am 21. Februar trug das General-Directorium vor, der König
habe ihm „des General-Majors v. Bardeleben Vorstellung worin derselbe
gebeten, daß E. K. M. seinem bisherigen Auditeur Hermann außer der
ihm bereits conferirten Steuerrathsstelle bei denen Clevischen Städten
westseits Rheins Sitz und Stimme als Kriegesrath in der Clevischen
Kammer .. accordiren möchten, zufertigen lassen, ohne desfalls etwas zu
verordnen“. Das General-Directorium trägt nun vor
„daß die Steuerräthe wenn sie in denen Kammern votum éet
sessionem haben wollen, solches bishero jederzeit besonders suchen
und von E. K. M. erhalten müssen, wie denn auch verschiedene
vorhanden, welche keine würkliche Kriegesräthe sind. Gleichwie nun
der Auditeur Hermann nur Anfangs bloß um die Steuerrathsstelle
angesuchet und nachdem E. K. M. ihm selbige accordiret, darnach
vor ihm die Bestallung ausgefertiget und von E. K. M. hohen—
händig vollzogen worden, also halten wir auch pflichtmäßig davor,
Cabinetsordre, d. Berlin, 16. December 1735 (Ausf.).
Cabinetsordre vom 18. Juli 1735. d. Berlin (Ausf.)