Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Bestallung eines Physicus. Vorstoß des Halberst. Domcapitels. 791 
muß, daß selbige sich nicht ausbreiten, sondern bald gestillet werden. 
Die Obductionés und Sectiones hat er gleichfalls mit aller Sorgfalt 
und Fleiß zu verrichten und seine darüber verlangte Atteste nach 
Pflicht und Gewissen zu ertheilen, in den Gebühren vor seine 
Mühe aber niemand zu übersetzen, auch die Armen umsonst zu 
curiren, mithin in allen Stücken sich dergestalt zu erweisen, wie es 
einen getreuen, geschickten, gewissenhaften Land-Physicum eignet 
und gebühret und Unser Vertrauen deshalb auf ihn gerichtet ist 
und seine zu leistende Eidespflicht erfordert. Dahingegen soll er 
vor solche seine zu leistende treue .. Dienste sich des Rangs und 
der Prärogativen Unserer übrigen Preußischen Land-Physicorum 
gleichfalls zu erfreuen, auch aus nachstehenden Kämmereien jährlich 
an Besoldung, und zwar aus der zu Gumbinnen 10 Thlr., Stallu— 
pönen 13 Thlr., Goldap 13 Thlr., Darkehmen 4 Thlr., und aus 
der Tranksteuer 60 Thlr., in summa 100 Thlr., nicht minder zur 
jährlichen Hausmiethe 15 Thlr. aus der städtschen Extraordinarien— 
kasse dergestalt zu genießen haben, daß solch Gehalt von Crucis 
dieses Jahres an angehe und also das Serste Quartal auf Luciä 
bezahlet werde. 
199. Resolution für das Halberstädtische Domcapitel. 
Berlin, 260. September 1735. 
Cone., Auf Specialbefehl gez. Viebahn. — Gen.Dir. Halberstadt. Tit. CXIV. Ständesachen Nr. 1. 
Vorstoß des Halberstädtischen Domcapitels. 
Unterm 2. September 1735 kam das Domcapitel zu Halberstadt 
mit folgender Eingabe ein (Ausf., gez. Bousch): 
E. K. M. ruhet annoch in .. Erinnerung, wie bei Höchst— 
denenselben wir sub dato den 13. Maji a. c. mit einer Vorstellung 
eingekommen und darinnen .. angesuchet, vor uns die hohe 
Königliche Gnade zu haben und in denen bei .. Königlicher Krieges— 
kammer allhier theils bishero ventilirten, theils noch obschwebenden 
sämtlichen Proceßsachen, wenn in erster Instanz ein einheimischer 
Spruch ergangen, uns in der nächstfolgenden das beneficium trans- 
missionis Actorum .. zu gestatten oder doch .nachzulassen, daß 
zum mindesten Acta in supplicationis instantia dortigem .. Re— 
visions-Collegio zum rechtlichen Erkenntniß vorgeleget, dabei das
	        
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