Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Resolution hinsichtl. des Halberst. Trausactus von 1696. 793 
äußersten Formalitäten durch alle Instantien wollen durch- und ausgetrieben 
werden, immittels aber alle königlichen Contributions-, Accisen-, Zehenten-, 
Brau⸗- und Krugsverlagsgerechtigkeiten mit den Aemtern durch solchen 
generalen Vorwand in Unrichtigkeiten bleiben, so ist nöthig, zu Coupirung 
alles dessen solche dem Fisco in allen Dingen stets opponirenden und 
hierin de novo sehr relevirten Receß gründlich zu examiniren, umb 
eigentlich zu sehen und festzusetzen, wie solcher in sich beschaffen, worauf 
er eigentlich gehe und zu verstehen oder zu extendiren, was dessen wahre 
hiecta tempore contectionis desselben gewesen ꝛc., weil sonst des Dis— 
putirens darüber und über dessen Verstand und auf alles anmaßliche 
Extension kein Ende ist“. 
Die Resolution für das Domcapitel ist vom 26. September datirt;!) 
sie lautet: 
S. K. M. ꝛc. ertheilen dem Halberstädtschen Domcapitul auf 
die wegen verschiedener Punkten unterm 2. hujus übergebene Vor— 
stellung und .. Bitte, daß bei Decision sothaner Punkte insonder— 
heit der Transakt de anno 1696 zum Fundament genommen werden 
möchte, hiedurch zur .. Resolution, daß besage der Akten, so vor 
tzgedachtem Vergleich ergangen, der Streit damals über folgende 
Punkte gewesen, und zwar außer der Mulmekischen Sache und 
in puncto laesionis rationé quartae canonicatuum 
1. wegen Stötterlingenburg, weshalb Fiscus condicionem 
prétii soluti angestellet und wegen Eviction der im Anschlag speci— 
ficirten Pertinenzien litigirt hat; 
2. wegen der vom Fisco erhobenen Vindicationsklage des 
Amts Schneidlingen; 
3. wegen Vindication des Dorfs Badersleben; 
1 wegen Vindication der Zehnten zu Schlanstädt, Crottorf, 
Schwanebeck, Croppenstädt, Wichhausen, Ritzleben, Godenhausen, 
der Mühle zu Zilly und einen Hof daselbst cum fructibus; 
5. über Herbeischaffung der Malter-Prästationes vom Hofe 
zu Heuber und um Wiedereinräumung dieses Hofes und 8 Hufen 
Landes; 
6. wegen Vindication des Commißhaufes; 
7. wegen Vindication des Trollbrüderklosters; 
Ob sie abgegangen ist, ist fraglich, weil kein Kanzleivermerk dazu vor— 
handen ift
	        
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