Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

70 
2 
Nr. 500, 501. — 27. September — 4. October 1735. 
8. wegen Vindication des Amts Langenstein; 
H. wegen Anspruchs in puneto juris visitandi, juris annatarum 
wegen des Klosters Abbenrode und wegen des Zehnten zu Heuber 
und Reddeber; 
10. wegen des Mißbrauchs des Asseburgischen Legati; 
11. wegen Vindication der Thesaurei Vornents 
welches alles Sachen sind, so . . S. K. M. qua Fürst von Halber— 
stadt für Sich und immediate an das Domcapitul gemachet und 
als Deroselben zustehend prätendirt haben, worüber dann dieser 
Receß endlich errichtet worden, welcher aber zum äußersten auf 
mehr nicht mag verstanden noch extendirt werden, als worüber 
damalen Streit gewesen, und mit nichten auf ganz andere Dinge 
oder Sachen, wovon damaln gar keine quaestio gewesen und welche 
per se von ganz anderer Natur sind, auch wohl gar andere, als 
nämlich das Land oder privatos, angehen, mithin sehr was selt— 
sames und grundloses ist, solchen Receß darauf zu allegiren und 
selbigen als ein Fundament, solche niederzuschlagen, auch nur zu 
prätendiren; wie dann auch eben wenig dergleichen Extension durch 
ein oblatum zu erhalten. Dem Domcapitul aber soll übrigens in 
allen vorkommenden Sachen unparteiische wahre Justiz widerfahren. 
Womit es sich dann auch billig zu beruhigen und zu begnügen 
und keine Ursache noch Gelegenheit zu geben hat, diesen Receß, 
wodurch so viele große und importante Sachen dem königlichen 
Hause sollen sein vergeben worden, im Grunde wieder examiniren 
zu lassen. 
500. Erlaß an das Franzssische Obergericht und Ober⸗-Consistorium. 
Berlin, 27. September 1755. 
Cone., gez. Cocceji. — R. 122. Nr. 80. 24. 
Personalien beim französischen Obergericht. 
Demnach Sr. K. M. ꝛc. von Dero französischen Obergericht 
besage copeilicher Beilage vom 30. Julii a. c. .. fürgestellet worden, 
welchergestalt durch das Absterben des Ober-Gerichtsraths Jacob 
le Duchat und den Abgang des de Ruat der numerus derer fran⸗ 
zösischen Räthe bis auf drei, inclusive des du Troßel, welcher in 
denen Sachen, so von hier aus an erwähntes Gericht devolviren,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.