70
2
Nr. 500, 501. — 27. September — 4. October 1735.
8. wegen Vindication des Amts Langenstein;
H. wegen Anspruchs in puneto juris visitandi, juris annatarum
wegen des Klosters Abbenrode und wegen des Zehnten zu Heuber
und Reddeber;
10. wegen des Mißbrauchs des Asseburgischen Legati;
11. wegen Vindication der Thesaurei Vornents
welches alles Sachen sind, so . . S. K. M. qua Fürst von Halber—
stadt für Sich und immediate an das Domcapitul gemachet und
als Deroselben zustehend prätendirt haben, worüber dann dieser
Receß endlich errichtet worden, welcher aber zum äußersten auf
mehr nicht mag verstanden noch extendirt werden, als worüber
damalen Streit gewesen, und mit nichten auf ganz andere Dinge
oder Sachen, wovon damaln gar keine quaestio gewesen und welche
per se von ganz anderer Natur sind, auch wohl gar andere, als
nämlich das Land oder privatos, angehen, mithin sehr was selt—
sames und grundloses ist, solchen Receß darauf zu allegiren und
selbigen als ein Fundament, solche niederzuschlagen, auch nur zu
prätendiren; wie dann auch eben wenig dergleichen Extension durch
ein oblatum zu erhalten. Dem Domcapitul aber soll übrigens in
allen vorkommenden Sachen unparteiische wahre Justiz widerfahren.
Womit es sich dann auch billig zu beruhigen und zu begnügen
und keine Ursache noch Gelegenheit zu geben hat, diesen Receß,
wodurch so viele große und importante Sachen dem königlichen
Hause sollen sein vergeben worden, im Grunde wieder examiniren
zu lassen.
500. Erlaß an das Franzssische Obergericht und Ober⸗-Consistorium.
Berlin, 27. September 1755.
Cone., gez. Cocceji. — R. 122. Nr. 80. 24.
Personalien beim französischen Obergericht.
Demnach Sr. K. M. ꝛc. von Dero französischen Obergericht
besage copeilicher Beilage vom 30. Julii a. c. .. fürgestellet worden,
welchergestalt durch das Absterben des Ober-Gerichtsraths Jacob
le Duchat und den Abgang des de Ruat der numerus derer fran⸗
zösischen Räthe bis auf drei, inclusive des du Troßel, welcher in
denen Sachen, so von hier aus an erwähntes Gericht devolviren,